Hotel Bruggner Stubn
Inklusivleistungen
- 5 Übernachtungen im Doppelzimmer im Hotel Bruggner Stubn
- Begrüßungsgetränk bei Ankunft im Hotel
- Halbpension Plus wie beschrieben
- W-Lan in den Zimmern
- Kostenloser Parkplatz nach Verfügbarkeit
- TIROL WEST CARD PREMIUM inkl.mit vielen Ermässigungen und gratis Eintritten
nicht inkludierte Leistungen
- City Tax: ca. € 1,80 pro Person
Verpflegung
Halbpension Plus bestehend aus:
- reichhaltiges Frühstücksbuffet
- Lunchpaket zum Selbermachen vom Frühstücksbuffet (nicht am An– und Abreisetag)
- 4-Gang-Wahlmenü am Abend mit täglich frischem Salatbuffet
- 2 kl. Getränke zum Abendessen (1/8 Wein, 1/3 Bier, kl. alkoholfrei. Getränk)
Lage:
o Landeck Zentrum ist ca. 1.5 km entfernt
o St. Anton Arlberg ist ca. 31 km entfernt
o Burg Schrofenstein ist ca. 4 km entfernt
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Hinweise:
Check Out: bis 10:00
Parkplatz: kostenlos (nach Verfügbarkeit)
- Regionsbeschreibung
Zentrale Lage für Aktivitäten: Das Hotel liegt strategisch günstig in der Nähe von renommierten Skigebieten wie Ischgl, Serfaus-Fiss-Ladis und dem Arlberg, was es ideal für Wintersportler macht. Gleichzeitig bietet es Zugang zu zahlreichen Sommeraktivitäten wie Wandern, Radfahren und Motorradtouren in der atemberaubenden Tiroler Landschaft.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Österreich
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Das "Digitale COVID-Zertifikat der EU" ermöglicht die Einreise nach Österreich. Eine Dokumentation über eine Impfung, Genesung und negativer Testung kann auch in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die über kein Zertifikat verfügen, müssen grundsätzlich vor Einreise elektronisch anmelden und nach Einreise innerhalb von 24 Stunden einen
Bei Einreise über Land, werden stichprobenartige Tests durchgeführt, um zu überprüfen, dass Reisende die nötigen coronaspezifischen Einreisebestimmungen beachten.
Seit 22.02. ist eine quarantänefreie Einreise auch Personen wieder möglich, die nur einen negativen Testnachweis bei Einreise vorlegen, unabhängig vom Herkunftsland.
Einreiseformulare
Alle ungeimpften Einreisende aus dem EU- und dem Schengenraum sowie Personen ohne Booster-Impfung oder PCR-Test müssen eine Pre-Travel-Clearance durchführen.
Transit
Ohne Zwischenstopp ist ein Transit durch Österreich ohne Einschränkungen möglich. Es muss mit Wartezeiten an den Grenzpunkten gerechnet werden. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testpflicht befreit. Die Grenze zu Tschechien und der Slowakei kann derzeit nur an einigen Grenzübergängen passiert werden.
Auch Flugreisende müssen beim Transit über Österreich keinen der ansonsten für die Einreise erforderlichen Nachweise erbringen.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Es ist keine Quarantäne erforderlich, wenn Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Reisende, die eine Boosterimpfung (s. Übersicht) nachweisen können, benötigen keinen PCR-Test zur quarantänefreien Einreise. Geimpfte Reisende, die ohne gültigen PCR-Test einreisen, müssen für 10 Tage in Quarantäne, haben jedoch die Möglichkeit sich mit einem PCR-Test sofort frei zu testen.
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Ja / trifft zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Reisende, die eine Boosterimpfung zwischen 120 und 270 Tagen nach ihrer zweiten Impfung (s. Übersicht) nachweisen können, benötigen keinen PCR-Test mehr zur quarantänefreien Einreise.
Ausgenommen von den regulären Einreisebestimmungen sind Grenzpendler (es gilt 3G) bei denen ein Antigentest (nicht älter als 24h) für die Einreise ausreicht.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Reisende gelten als vollständig geimpft, wenn:
• sie ein Zertifikat über eine zweite Impfung besitzen, die weniger als 270 Tagen zurückliegt und wenn zwischen Erst- und Zweitimpfung 14 Tage vergangen waren;
• Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, diese zwischen 21 und 270 Tagen zurückliegt; Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, benötigen eine zusätzliche Impfung seit dem 03.01., um als vollständig geimpft zu gelten;
• 21 Tage vor einer Impfung ein positiver Molekulartest vorgelegt wird, (gilt, sofern die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegt)
Reisende gelten als geboostert, wenn:
• eine Auffrischungsimpfung vorhanden ist, die zwischen 90 und 270 Tagen nach der vollständigen Impfung erfolgte;
• eine Genesung nach einer vollst. Impfung erfolgte (max. 180 Tage lange gültig)
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Das Reisen im Land sind gestattet. Eine Übersicht der betroffenen Gebiete sowie weitere Einschränkungen finden sich hier.
Hygiene-/Abstandsregeln
Es besteht eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Innenräumen.
Eine Übersicht über zusätzliche Maßnahmen bieten die Behörden.
Geschäfte
In ganz Österreich besteht in essenziellen Geschäften eine Maskenpflicht, unabhängig von den Infektionszahlen.
Geschäfte haben regulär geöffnet, nicht-essentielle Geschäfte unterliegen jedoch Hygiene- und Abstandsregeln und Zugangsbeschränkungen (siehe Erleichterungen).
Gastronomie
Gastronomische Betriebe haben geöffnet und unterliegen keinen Einschränkungen.
Hotellerie
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe unterliegen Hygiene- und Abstandsregeln sowie Zugangsbeschränkungen.
Veranstaltungen
Alle Einschränkungen wurden aufgehoben.
Sport & Freizeit
Alle Einschränkungen wurden aufgehoben.
Transport
Es herrscht FFP-2 Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Abstand von einem Meter unterschritten werden. Der ÖPNV und Fernverkehr verlaufen regulär.
Flugbetrieb
Der internationale Flugverkehr ist noch immer eingeschränkt. Am Flughafen in Wien gilt Maskenpflicht, PCR-Tests werden dort weiterhin angeboten (Dauer bis zum Ergebnis: ca. 2 bis 3 Stunden).
Sonstiges
Tests können in diversen Laboren (Laborliste (PDF, 476 KB) und bei Voranmeldung in spezialisierten Apotheken (https://www.apothekerkammer.at/) durchgeführt werden. Apotheken stellen kostenlose Corona-Selbsttests zur Verfügung. Sie dienen der Selbstkontrolle und können nicht als Zutrittstests für den Besuch von Friseuren oder anderen körpernahe Dienstleistern genutzt werden. Nach einem positiven Selbsttest ist die Gesundheitshotline 1450 zu wählen. Eine Selbstisolation von 10 Tagen ist einzuhalten, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Das Ende der Quarantäne setzt allerdings eine mindestens 48-stündige Beschwerdefreiheit voraus.
Kostenlose Tests für Urlauber:
Österreich bietet kostenlose COVID-19-Tests auch für ausländische Urlauber an.
Testmöglichkeiten bestehen in öffentlichen Test-Straßen, Apotheken oder auch direkt im Hotel oder im Gasthaus.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Österreich (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
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