Spice Hotel & Spa - Urlaub auf höchstem Niveau
Inklusivleistungen
- Flug von Deutschland nach Antalya und zurück (Umsteigeverbindung)
- 2 Stopp Transfers - Es werden maximal 2 Hotels pro Transfers angefahren
- 7 Nächte im 5-Sterne Hotel Spice Hotel & Spa im Doppelzimmer mit Ultra All Inclusive
- Upgrade auf Doppelzimmer seitlicher Meerblick
- 1x 10-minütige Rückenmassage geschenkt
- Early Check-in und Late Check-Out (nach Verfügbarkeit)
Verpflegung
Ultra All Inclusive in Ihrem 5-Sterne Spice Hotel & Spa:
- Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform
- Langschläferfrühstück bis 10:00 Uhr
- Snacks von 14:30 - 16:00 Uhr
- Kaffee und Kuchen/Gebäck von 13:00 - 18:00 Uhr
- Mitternachtssnacks von 23:00 - 06:00 Uhr
- Ausgewählte lokale alkoholfreie und alkoholische Getränke rund um die Uhr
- Die Minibar ist bei Ankunft mit Wasser, Softdrinks und Bier aufgefüllt
Das Tragen eines All Inclusive-Armbandes ist obligatorisch.
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Kinder:
Hinweise:
- Regionsbeschreibung
Die Türkei, reich an Geschichte, Kultur und beeindruckenden Landschaften, bietet Reisenden ein einzigartiges Erlebnis. Von den pulsierenden Straßen Istanbuls über die antiken Ruinen von Ephesos bis hin zu den traumhaften Stränden der türkischen Riviera – die Türkei hat für jeden Geschmack etwas zu bieten. Dank der gut ausgebauten Verkehrsanbindungen, einschließlich internationaler Flughäfen und moderner Infrastruktur, ist das Reisen in der Türkei bequem und einfach.
Ihr Urlaubsort - Belek
Wer einen entspannten Urlaub in der Türkei plant, sollte unbedingt Pauschalreisen nach Belek in Betracht ziehen. Diese Region an der türkischen Riviera, östlich von Antalya, bietet alles, was das Urlauberherz begehrt. Direkt am Strand gelegen, mit einem kilometerlangen Sandstrand und einem weitläufigen Naturpark mit Pinienwäldern, ist Belek der perfekte Ort für alle, die Erholung in mediterraner Atmosphäre suchen. Auch für Familien ist ein Besuch in Belek ideal, da es viele Freizeitangebote wie Tennis, Wellness und Sightseeing gibt.- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Türkei
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere nach Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Batman, Siirt, Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Deutsche dürfen in die Türkei einreisen, der Flugverkehr mit Deutschland und anderen Staaten wurde wieder aufgenommen. Auch die Land- und Seegrenzen der Türkei sind teilweise wieder geöffnet, jedoch gibt es ein Einreiseverbot bei der Einreise aus dem Iran (nur türkischen Staatsangehörigen vorbehalten) und Beschränkungen beim Fährverkehr mit Griechenland (nur griechischen Staatsangehörigen möglich) sowie bei der Ein-und Ausreise nach Georgien (nur möglich für georgische bzw. türkische Staatsangehörige).
Bei Einreise in die Türkei werden Gesundheitstests durchgeführt, bei erhöhter Temperaturmessung oder weiteren Symptomen auch ein Corona-Test.
Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg werden keine Impf-, Test oder Genesenennachweise verlangt.
Einreiseformulare
Nein /Trifft nicht zu
Transit
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Einschränkungen möglich.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Die Quarantäneverpflichtung für Reisende aus Deutschland entfällt.
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Alle Einreisenden, die keinen vollst. Impfschutz nachweisen können, müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigenschnelltest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.
Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg werden keine Impf-, Test oder Genesenennachweise verlangt.
Dies gilt nicht für Transitreisende und für Personen im Transportsektor (Flugpersonal, Lkw-Fahrer und Seeleute). Bei Flugreisen ist der Test bereits beim Check-in vorzulegen. Bei Einreisen aus Drittstaaten können vereinzelt PCR-Tests nach Einreise angeordnet werden. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Ein amtliches Nachweisdokument ist verpflichtend.
Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg werden keine Impf-, Test oder Genesenennachweise verlangt.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen. Je nach Situation können lokal beschränkende Maßnahmen verhängt werden.
Lockdown
Derzeit bestehen keine Lockdown-Regelungen.
Hygiene-/Abstandsregeln
Maskenpflicht besteht in Innenräumen, wo Abstand nicht eingehalten werden kann.
Abstandsregeln (3 Schritte Abstand) müssen eingehalten werden, Verstöße werden geahndet. Personenkontrollen sind häufig.
Geschäfte
Geschäfte haben geöffnet. Es kann sein, dass an bestimmten Orten der bei der Einreise generierte HES-Code vorgezeigt werden muss.
Gastronomie
Restaurants und Cafés haben geöffnet.
Hotellerie
Hotels sind unter Einhaltung von Abstands-und Hygieneregeln wieder geöffnet. Einzelne Hotelanlagen wurden von TÜV Süd überprüft. Hotelanlagen unterliegen keiner generellen Maskenpflicht, jedoch sind die Hotelgäste dazu verpflichtet eine Schutzmaske in allen Bereichen zu tragen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Touristen sind von der Maskenpflicht in zahlreichen (Pauschal)-Hotels ausgenommen, Mitarbeiter müssen weiterhin Schutzmasken und Schutzhandschuhe tragen.
Veranstaltungen
Für Veranstaltungen gelten teilweise Beschränkungen (z.B. Kapazitätsbeschränkungen).
Sport & Freizeit
Auch Sporteinrichtungen und Vergnügungsstätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Transport
Im öffentlichen Nahverkehr gelten eine Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Der Betrieb von Intercity-Zügen wurde wieder aufgenommen, in Städten stehen öffentliche Verkehrsmittel wieder zur Verfügung.
Flugbetrieb
An den Flughäfen gelten Hygienevorschriften (z.B. Maskenpflicht) und Einschränkungen beim Handgepäck. Es bestehen diverse internationale Flugverbindungen zu europäischen Destinationen. In stark von ausländischen Touristen frequentierten Flughäfen (wie z.B. Istanbul, Antalya, Muğla oder Izmir) besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Der Flughafen Istanbul hat ein PCR-Testzentrum eingerichtet, das rund um die Uhr geöffnet ist.
Sonstiges
Wer sich in der Türkei mit COVID-19 infiziert bzw. positiv getestet wird, muss sich für 7 Tage selbst isolieren. Die türkischen Behörden bieten eine Übersicht der Covid-Testzentren an.
Um internationalen Touristen einen sicheren Urlaubsaufenthalt in der Türkei zu ermöglichen, wurde ein „Zertifizierungsprogramm für gesunden Tourismus“ eingeführt, welches Schutz vor einer Ansteckung mit COVID 19 garantieren soll. Weitere Informationen finden Sie hier.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Bei der Ausreise müssen türkische Staatsbürger den HES-Code am Flughafen vorzeigen. Bei der Rückreise nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung.
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- Upgrade auf Doppelzimmer seitlicher Meerblick - Wert: € 101,-pro Zimmer
- 2 Stopp Transfers (Es werden maximals 2 Hotels pro Transfers angefahren)
- Early Check-in und Late Check-Out (nach Verfügbarkeit
- 1x 10-minütige Rückenmassage - Wert: € 20,- pro Zimmer
- Nur buchbar bis 04.12.2024 - zögern Sie nicht zu lange!