Turim Presidente - Langzeiturlaub an der Algarve
Austattung
Inklusivleistungen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft in der Economy-Class nach Faro und zurück
- Transfer Flughafen – Hotel – Flughafen
- 21 Nächte in einer Suite im 4-Sterne Turim Presidente Hotel mit Halbpension
- UNSER SPECIAL FÜR SIE:
- Kostenfreies Upgrade auf eine Suite seitlicher Meerblick
- Verpflegungsupgrade auf Halbpension Plus mit 1 Glas Wein, Bier, Softdrink oder Wasser zum Abendessen
- Deutschsprachige Reiseleitung
- Rail&Fly 2. Klasse inklusive ICE-Nutzung
nicht inkludierte Leistungen
- Vor Ort ist eine Tourismusförderabgabe in Höhe von 2,- EUR/CHF pro Person (ab 13 Jahre) pro Tag bei max. 7 Nächten zu entrichten; max. 14,- EUR/CHF pro Person (Stand: April 2024). Änderungen vorbehalten.
Zug zum Flug
Verpflegung
Halbpension Plus in Ihrem 4-Sterne-Hotel Turim Presidente:
- Frühstücksbuffet
- Abendbuffet oder Menüwahl (je nach Auslastung)
- 1 Glas Wein, Bier, Softdrink oder Wasser zum Abendessen
Wunschleistung
- 28 Nächte buchbar ab € 1.549,-
- Aufpreis Suite seitlicher Meerblick zur Alleinbenutzung ab € 129,- p.P./Woche
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Hinweise:
- Regionsbeschreibung
Jetzt schon die Sonne für im Wintern sicher! Nur wenige Flugstunden von Deutschland entfernt, sorgt die facettenreiche Algarve im Süden Portugals für unvergessliche Urlaubsmomente. Sonne satt erwartet Sie in dieser beliebten Ferienregion – denn hier werden europaweit die meisten Sonnentage pro Jahr gezählt! Endlose Sandstrände im Osten wechseln sich ab mit verschwiegenen Buchten und bizarren Felsformationen westlich von Faro.
Ihr Urlaubsort
Einer der größten Anziehungspunkte Ihres Urlaubsorts Portimão sind die atemberaubenden Strände. Der bekannteste ist Praia da Rocha, ein breiter Sandstrand mit beeindruckenden Felsformationen und kristallklarem Wasser. Entlang des Strandes erstreckt sich eine belebte Promenade mit zahlreichen Bars, Restaurants und Clubs, die sowohl tagsüber als auch nachts Unterhaltung bieten.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Jetzt schon die Sonne für im Wintern sicher! Nur wenige Flugstunden von Deutschland entfernt, sorgt die facettenreiche Algarve im Süden Portugals für unvergessliche Urlaubsmomente. Sonne satt erwartet Sie in dieser beliebten Ferienregion – denn hier werden europaweit die meisten Sonnentage pro Jahr gezählt! Endlose Sandstrände im Osten wechseln sich ab mit verschwiegenen Buchten und bizarren Felsformationen westlich von Faro.
Ihr Urlaubsort
Einer der größten Anziehungspunkte Ihres Urlaubsorts Portimão sind die atemberaubenden Strände. Der bekannteste ist Praia da Rocha, ein breiter Sandstrand mit beeindruckenden Felsformationen und kristallklarem Wasser. Entlang des Strandes erstreckt sich eine belebte Promenade mit zahlreichen Bars, Restaurants und Clubs, die sowohl tagsüber als auch nachts Unterhaltung bieten.
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Portugal
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise aus EU-/Schengenstaaten ist gestattet.
Kreuzfahrtschiffe dürfen an portugiesischen Häfen wieder anlegen, es gelten dieselben Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg.
Einreiseformulare
Vor Einreise ist von allen Reisenden (einschließlich Transitreisender) online eine Reiseanmeldung ('Passenger Locator Form') auszufüllen.
Transit
Der Transit ist gestattet.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Reisende müssen bereits vor Abflug gegenüber der Fluggesellschaft einen negativen Nukleinsäureamplifikationstest (NAAT, einschließlich RT-PCR, LAMP, TMA) vorzulegen, der maximal 72 Stunden alt ist. Alternativ ist auch ein negativer Schnelltest von maximal 24 Stunden zulässig. Seit 01.12. gilt diese Pflicht auch bei Einreisen auf dem Land- oder Seeweg. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Die Testpflicht gilt auch für Transitreisende, und auch dann, wenn sie das Flughafengelände nicht verlassen.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Portugal werden solche Informationen z.B. über die Webseite des Fremdenverkehrsamtes zur Verfügung gestellt.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
In Portugal gilt bis mindestens 18.04. weiterhin der Alarmzustand ('situação de alerta'). Derzeitige COVID-19-Maßnahmen bleiben bis dahin in Kraft.
Momentan gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Hygiene-/Abstandsregeln
Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Innenräumen. Im Freien sind Masken nicht mehr grundsätzlich verpflichtend, in bestimmten Situationen (z.B. Menschenansammlungen) werden diese aber weiterhin dringend empfohlen.
Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.
Geschäfte
Nicht-essenzielle Geschäfte, einschließlich Einkaufszentren, sind geöffnet. Es besteht Maskenpflicht.
Gastronomie
Restaurants und Bars sind geöffnet.
Hotellerie
Hotels sind geöffnet. Es ist jedoch mit Einschränkungen (u.a. Hygiene- und Abstandsregeln) zu rechnen.
Veranstaltungen
Veranstaltungen dürfen stattfinden.
Sport & Freizeit
Parks und Strände sind zugänglich.
Kinos, Theater, Konzertsäle und andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Selbiges gilt auch für Fitness-Studios, Schwimmbäder und Diskotheken.
Es besteht Maskenpflicht.
Transport
Öffentliche Verkehrsmittel fahren regulär.
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Taxis/Fahrdiensten.
Der grenzüberschreitende Zug- und Busverkehr wurde wieder aufgenommen.
Flugbetrieb
Der Flugbetrieb wurde wieder aufgenommen, Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Verbindungen sind allerdings weiterhin möglich. Auf Flughäfen besteht Maskenpflicht, es werden Gesundheitskontrollen durchgeführt. Übersteigt die Körpertemperatur bei Ankunft 38°C oder höher, ist u.a. mit Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
Sonstiges
Reisende, die während ihres Aufenthaltes positiv getestet werden, müssen sich für 7 Tage isolieren und werden von den Gesundheitsbehörden kontaktiert.
Reisende können sich in Portugal einen Gesundheitspassherunterladen. Der Pass, dessen Download nicht verpflichtend ist, bietet Besuchern die Möglichkeit, während ihres Aufenthaltes Zugang zu privaten Gesundheitsdienstleistern zu erhalten. Außerdem können Reisende sich in einem der dort gelisteten Krankenhäuser auf COVID-19 testen lassen, mit Unterstützung in der Muttersprache.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Zusätzliche Informationen zur Ausreise
Das Auswärtige Amt empfiehlt, den u.U. erforderlichen COVID-Test für die Rückreise nach Deutschland vor dem endgültigen Verlassen der touristischen Unterkunft vorzunehmen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen kommen, da diese auf dem Festland Portugals nicht zentral und nicht immer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Portugal (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu

Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- Upgrade auf Halbpension Plus mit 1 Getränk zum Abendessen - Wert: € 210,- pro Zimmer/Aufenthalt
- Upgrade auf eine Suite seitlicher Meerblick - Wert: € 258,- pro Zimmer/Aufenthalt
- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE Nutzung (Wert: € 132,- pro Zimmer)
- Nur buchbar bis 16.04.2025 - zögern Sie nicht zu lange!
