Teneriffa von allen Seiten mit Mietwagen
Inklusivleistungen
- Flug von Deutschland nach Teneriffa und zurück
- 7 Tage Mietwagen Kategorie C (Abholstation am Flughafen)
- 5 Nächte im 3-Sterne Route Active Hotel im Apartement Standard mit Halbpension
- 2 Nächte im 4-Sterne-Hotel Casona del Patio im Doppelzimmer Standard mit Halbpension
- Geführtes Weintasting auf dem Weingut Bodegas El Monje
Verpflegung
Halbpension in beiden Hotels bestehend aus:
- Frühstück und Abendessen
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Hinweise:
Check Out: bis 11:00
Parkplatz: kostenlos (nach Verfügbarkeit)
City Tax: n/a
- Regionsbeschreibung
Route Active Hotel Lage: Im grünen Norden der Insel gelegen, nahe dem charmanten Ort Los Realejos. Umgeben von üppiger Natur und mit einem fantastischen Blick auf das Meer und den Teide, ist das Hotel der ideale Ausgangspunkt für Wanderungen und Ausflüge.
La Casona del Patio Lage: Das historische Landhotel befindet sich in Santiago del Teide, am Fuße des Teno-Gebirges. Perfekt für Naturliebhaber und Ruhesuchende, die die ländliche Seite Teneriffas erleben möchten.
- Reiseverlauf
Tag 1. Ankunft und Start Ihrer Reise
Nach Ihrer Landung auf Teneriffa übernehmen Sie Ihren Mietwagen direkt am Flughafen. Fahren Sie in den Norden der Insel nach La Orotava, wo Sie im Route Active Hotel einchecken. Erkunden Sie am Nachmittag die Altstadt von La Orotava mit ihren historischen Herrenhäusern und botanischen Gärten.
Tag 2. Entdeckung des Teide-Nationalparks
Starten Sie früh in den Tag und fahren Sie in den beeindruckenden Teide-Nationalpark (UNESCO-Weltkulturerbe). Der majestätische Vulkan Teide, der höchste Berg Spaniens, bietet einzigartige Wanderwege durch bizarre Lavafelder und atemberaubende Aussichtspunkte. Optional können Sie mit der Seilbahn fast bis zum Gipfel fahren.
Tag 3. Küstenstadt Puerto de la Cruz
Besuchen Sie die charmante Hafenstadt Puerto de la Cruz, bekannt für den Loro Parque und die malerischen Strände Playa Jardín und Playa Martiánez. Flanieren Sie entlang der Promenade, genießen Sie ein Mittagessen mit Blick auf den Atlantik und entspannen Sie sich am Nachmittag im Hotel.
Tag 4. Weinregion und Bodegas El Monje
Heute steht der Genuss im Mittelpunkt: Besuchen Sie das traditionsreiche Weingut Bodegas El Monje. Bei einer geführten Weinverkostung lernen Sie die Weine Teneriffas kennen, insbesondere die autochthonen Sorten Listán Negro und Malvasía. Kombiniert mit typischen Tapas ein absolutes Highlight!
Tag 5. Anaga-Gebirge und Strand von Las Teresitas
Fahren Sie in das mystische Anaga-Gebirge, eine Region mit uralten Lorbeerwäldern und spektakulären Aussichtspunkten. Am Nachmittag können Sie am Strand von Las Teresitas entspannen, einem der schönsten Strände Teneriffas mit goldenem Sand und Palmen.
Tag 6. Transfers in den Süden und Santiago del Teide
Fahren Sie in den Süden der Insel nach Santiago del Teide, wo Sie in der Casona del Patio einchecken. Die Region bietet ruhige Wanderwege durch Weinberge und atemberaubende Aussichten auf die Küstenlandschaft. Unternehmen Sie eine kurze Wanderung oder besuchen Sie das benachbarte Masca-Tal, ein malerisches Bergdorf.
Tag 7. Los Gigantes
Vor Ihrem Rückflug haben Sie die Möglichkeit, die imposanten Klippen von Los Gigantes zu bestaunen. Unternehmen Sie eine Bootstour, um Delfine und Wale in ihrem natürlichen Lebensraum zu beobachten, oder entspannen Sie am Strand.
Tag 8. Heimreise
Am 8. Tag geben Sie Ihren Mietwagen am Flughafen zurück und treten die Heimreise an.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Spanien
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise nach Spanien ist grundsätzlich gestattet. Bei Anreise aus Ländern, die von den spanischen Behörden als Risikogebiete eingestuft wurden, müssen besondere Vorschriften beachtet werden (s. 'Test-Bestimmungen'). Bis einschließlich 03.04. betrifft dies neben Deutschland auch Österreich. Die Schweiz (Nicht-EEA-Mitglied) wird nicht auf der Ausnahmeliste der Drittstaaten geführt und müsste demnach auch als Risikogebiet gelten.
An den Grenzen erfolgt eine umfassende Gesundheitskontrolle (u.a. Temperaturmessung). Personen mit einer erhöhten Temperatur (über 37,5°C) oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten werden einer näheren Untersuchung unterzogen. Eine Einreise ist auch auf dem Landweg über Frankreich und Portugal möglich. Die spanischen Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Autonome Regionen haben die Befugnis zusätzliche eigene Anmeldeerfordernisse zu erlassen.
Einreiseformulare
Alle (auch Minderjährige unter 12 Jahren) Flugreisenden müssen vor Reiseantritt ein Online-Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, der daraufhin generierte QR-Code ist bei Einreise vorzuzeigen. Dies kann auch über die kostenlose SpTH-Apperfolgen. Der QR-Code kann frühestens 48 Stunden vor Einreise erstellt werden. Die Vorgehensweise wird hier von spanischen Behörden erklärt (mit Video).
Transit
Die Durch- und Weiterreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten ist gestattet, Reisende müssen jedoch ein Einreiseformular ausfüllen.
Bei COVID-19-Symptomen können Gesundheitskontrollen durchgeführt werden.
Für eine Weiterreise nach Portugal sind die Einreisebestimmungen Portugals zu beachten.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Der Test muss auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und kann sowohl in Papierform (Originaldokument), als auch digital mitgeführt werden und muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors sowie das negative Testergebnis. Außerdem muss der Test in der schon vorgeschriebenen App oder Website vor Einreise hinterlegt werden. Personen, die keinen Test bei Einreise vorweisen können, müssen mit einer Strafe von bis zu 6.000 Euro rechnen.
Bei Inlandsreisen zwischen dem spanischen Festland und den Kanaren/ Balearen bestehen ebenfalls Test- und Registrierungspflichten. Bei Einreisen auf dem Landweg aus Frankreich bestehen Ausnahmen für Grenzpendler.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Spanien werden solche Informationen z.B. über die regierungseigene Webseite zur Verfügung gestellt.
Geimpfte Personen aus allen Ländern dürfen nach Spanien einreisen. Sie müssen hierbei einen vollständigen Nachweis einer COVID-19-Impfung vorlegen. Der Impfstoff muss von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) anerkannt sein. Der Impfnachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat sowie die zuständige Stelle. Der Nachweis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Der Ausnahmezustand wurde im Mai aufgehoben, in den Autonomen Gemeinschaften kommt es jedoch zu jeweils unterschiedlichen Beschränkungen. Verschiedene Regionen und Kreise haben Ausgangssperren verhängt, welche in der Regel von 1 Uhr bis 6 Uhr greifen.Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen findet sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Private Treffen in der eigenen Wohnung sind zwischen 2 Haushalten wieder erlaubt. In Madrid keine Gebiete und Gemeinden mehr von Bewegungsbeschränkungen betroffen (s. Karte). Restaurants dürfen die Außen-und Innenbereiche wieder öffnen, eine Sperrstunde gilt ab 1 Uhr. In den Außenbereichen dürfen 8 Personen sitzen und in den Innenräumen sind sechs Personen zugelassen. Weitere Einzelheiten stellt die Comunidad de Madrid zur Verfügung.
Die Regionalregierungen aller autonomen Gemeinschaften können eigenständig diverse Maßnahmen ergreifen, je nach Region gibt es abweichenden Regelungen (s. Lockdown). Aufgrund örtlicher Infektionsherde können jederzeit Mobilitätsbeschränkungen (etwa bzgl. touristischer Einreisen, Transit zur Weiterreise in nicht betroffene Gebiete, etc.) eingeführt werden. Es wird allen Reisenden, innerhalb des Landes, empfohlen einen Nachweis (bspw: Arbeitgeberbescheinigung) über die Weiterreise zu dem Zielort mitzuführen.
Reisen auf die Kanaren und die Balearen sind vom spanischen Festland weiterhin möglich.
Lockdown
Je nach Infektionsgeschehen können die Regelungen in den Regionen abweichen.
Hygiene-/Abstandsregeln
In öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Darüber hinaus gilt ein landesweitesRauchverbot an Orten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Weiterhin ist der Alkoholkonsum im Freien untersagt. Im Rahmen des Ausnahmezustandes dürfen sich maximal sechs Personen in privaten Haushalten treffen.
In den Regionen Murcia und Valencia dürfen sich im Innenbereich, wie auch im Außenbereich, maximal 10 Personen treffen.
Geschäfte
Geschäfte haben unter Einhaltung von Hygiene-und Sicherheitsregeln geöffnet. Die Kontaktinformationen der Kunden müssen bis zu 4 Wochen zum Zwecke der Rückverfolgung aufbewahrt werden.
Gastronomie
In Restaurants und anderen gastronomischen Betriebe gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Mit einer Maskenpflicht ist zu rechnen. Die Sperrstunde kann in den Regionen unterschiedlich sein.
Hotellerie
Mit verschärften Maßnahmen sind Hotels und Beherbergungsunterkünfte wieder geöffnet. Es gelten Auslastungsbeschränkungen in den Gemeinschaftsbereichen und Innenbereichen von Restaurants von 50%. Bei Positivtestungen und einer einhergehenden Verlängerung der Quarantäneunterkünfte kann es aufgrund hoher Auslastung zu Engpässen beim Suchen und Finden einer Unterkunft kommen.
Veranstaltungen
Es gelten unterschiedliche, regionale Bestimmungen. Bei den meisten Großveranstaltungen gilt Maskenpflicht.
Sport & Freizeit
Strandsport ist mit Mindestabstand von 2 Metern erlaubt. Fitnesscenter haben mit Kapazitätsbeschränkung und unter Einhaltung von Hygieneregeln geöffnet. Unter Umständen werden Kontaktinformationen zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahrt.
Nachtclubs und Discotheken dürfen unter Einhaltung der 3G-Regeln öffnen.
In vielen Küstenorten dürfen die Strände zurzeit nachts nicht betreten werden.
Transport
Städtische und interregionale Verkehrsdienste (d.h. Busse und Züge) haben den Betrieb wieder aufgenommen, es kommt aber weiterhin zu Einschränkungen. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Verkehrsbetriebe müssen Kontaktinformationen der Fahrgäste zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahren.
Flugbetrieb
Die großen Flughäfen Madrid und Barcelona sowie Malaga und Valencia sind mit verringerten Kapazitäten geöffnet. Zahlreiche Hygiene-und Abstandsregeln inkl. Maskenpflicht gelten an spanischen Flughäfen. Zusätzlich sind Wärmebildkameras zur Temperaturmessung installiert.
Sonstiges
Bei einem positiven COVID-19-Test sollten Reisende in ihrer Unterkunft bleiben und die entsprechende Hotline anrufen (Andalusien: +34 955 545 060; Balearen: +34 971 211 991; Kanaren: +34 928 301012 für Gran Canaria, +34 922 470012 für Santa Cruz de Tenerife; Katalonien: +34 933 039 944). Eine Isolation ist nicht mehr vorgesehen.
Bei Verdachtsfällen ist es nicht erforderlich, eine Meldung zu unternehmen.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Spanien (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
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