Falkensteiner Hotel Park Punat
Inklusivleistungen
- 5 Übernachtungen im 4-Sterne Falkeinsteiner Hotel Park Punat im Doppelzimmer mit Halbpension Plus
- Upgrade auf Doppelzimmer Superior Meerblick
- Leihfahrrad (2 Bikes pro Zimmer/Aufenthalt)
- Nutzung des Acquapura SPA-Bereichs
- WLAN
- Parkplatz (nach Verfügbarkeit)
- Kostenlose E-Auto-Ladestation vor dem Hotel
nicht inkludierte Leistungen
- Kurtaxe: 10 HRK pro Person/Tag, zahlbar vor Ort
Verpflegung
Halbpension Plus in Ihrem 4-Sterne Hotel Falkensteiner Park Punat:
- Reichhaltiges Frühstücksbufet
- Abendessen mit Show Cooking Station, inkl. Getränke
Wunschleistung
- 7 Nächte buchbar ab € 429,-
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr
Hinweise:
- Regionsbeschreibung
Urlaub auf Krk: Ferien für jeden Geschmack Die Adria ist gespickt mit vielen kleinen Inseln. Vor allem vor der kroatischen Küste tummeln sich über 1.200 Eilande. Die größte davon ist Krk. Sie wird auch „goldene Insel” genannt. Diesen Zusatz hat Sie aufgrund des fruchtbaren Bodens und der Vielzahl an Sonnenstunden erhalten. Das hört sich nach einem perfekten Strandurlaub an – und das ist es auch. Sommertemperaturen zwischen 25 und 30 Grad und bis zu 2.500 Sonnenstunden im Jahr lassen einen Urlaub auf Krk zu einem echten Badevergnügen werden. Nicht umsonst gehört Krk zu den Regionen mit den meisten Sonnenstunden in Europa. Das perfekte Badevergnügen runden zahlreiche Strände ab, die teilweise in wildromantischen Buchten zu finden sind – darunter beispielsweise die Strände Vela Luka, Oprna, Vela Plaža und Potovošće. Wasserratten kommen hier also voll auf ihre Kosten.
Bei ausgedehnten Ausflügen können Sie die kroatische Insel auf eigene Faust erkunden. Entdecken Sie verwunschene Wälder, imposante Wasserfälle, geheimnisvolle Tropfsteinhöhlen, wunderbare Berge mit herrlichen Aussichten, fruchtbare Weinanbaugebiete, sehenswerte Olivenhaine und Landstriche, die an eine Mondoberfläche erinnern. Oder lernen Sie die zahlreichen historischen Städte der Insel kennen. Dazu zählen die beliebten Hafenstädte Baška, Krk, Malinska, Njivice, Punat und Vrbnik. Krk ist so vielseitig, dass die Ferien nie langweilig werden.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Kroatien
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Reisende aus EU-Ländern unterliegen Restriktionen. Bei Einreise muss ein Nachweis (auch digital möglich) über eine erfolgte Impfung, Genesung oder einen erfolgten Test vorweisen, unabhängig davon, wie ihr Herkunftsland auf der Corona-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC kategorisiert ist.
Die Wartezeiten an den Grenzübergängen können live abgerufen werden.
Einreiseformulare
Reisenden wird empfohlen, sich vorab online zu registrieren. Dadurch soll es zu verkürzten Wartezeiten an den Grenzübergängen kommen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Reisenden eine Anmeldebestätigung sowie weitere Empfehlungen zum Aufenthalt in Kroatien. Personen, die sich nicht vorab registrieren, müssen ihre Kontaktdaten bei Ankunft angeben.
Zusätzlich soll eine Kopie der Unterkunftsbestätigung (bspw. Hotel) oder ein Eigentumsnachweis für private Unterkünfte mitgeführt werden.
Transit
Der Transit durch Kroatien ist auflagenfrei, dieser muss allerdings innerhalb von zwölf Stunden erfolgen.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Reisende aus der EU ohne gültiges EU-COVID-Zertifikat können ersatzweise einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen negativen Test vorweisen, um einzureisen. Ansonsten sind sie verpflichtet, bei der Ankunft in Kroatien einen COVID-Test auf eigene Kosten machen lassen und sich bis zum Eintreffen des Ergebnisses isolieren. Reisende, die keinen Test durchführen können, müssen sich für 10 Tage selbst isolieren.
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Reisende aus EU-Staaten müssen unabhängig von der Einstufung ihres Herkunftslandes durch das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) bei der Einreise nach Kroatien das EU-weit gültige Corona-Zertifikat „Grüner Pass“ oder einen offiziellen Nachweis ihres Heimatlandes vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausnahmen werden hier aufgeführt.
Es werden alle Antigen-Schnelltests anerkannt, die durch die Europäische Kommission zugelassen sind.
Sollten die Fristen der Tests abgelaufen sein oder gar kein Test mitgeführt werden, dürfen Reisende trotzdem einreisen, müssen sich jedoch verpflichten sofort einen PCR- oder Antigen-Test durchzuführen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Isolation zu bleiben.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Alternativ wird auch ein Zertifikat einer Genesung einschl. Nachweis einer Impfung anerkannt, wenn die Impfung bei der Einreise nicht länger als 9 Monate her ist und innerhalb von 8 Monaten nach der Genesung verabreicht wurde.
Reisende müssen aus EU-Staaten unabhängig von der Einstufung ihres Herkunftslandes durch das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) bei der Einreise nach Kroatien das EU-weit gültige Corona-Zertifikat „Grüner Pass“ oder einen offiziellen Nachweis ihres Heimatlandes vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. Weitere Informationen finden sich hier.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Es kann kurzfristig zu lokalen Einschränkungen kommen und für einige Regionen wurde bereits der Notstand ausgerufen. Reisende müssen damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig unterbrochen werden, und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht mehr möglich ist. Die Maßnahmen können in einzelnen Gespanschaften verschärft werden.
Hygiene-/Abstandsregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln (auch in Taxis) sowie in Geschäften besteht Maskenpflicht. Es muss auch außerhalb der eigenen Unterkunft ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, falls der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert, der Kontakt zu Risikogruppen (Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen) gänzlich vermieden werden.
Öffentliche Versammlungen von mehr als 50 Personen sind verboten, es sei denn sie finden unter 3G Bestimmungen statt. Außerdem sind Zusammenkünfte bis Mitternacht zu beenden, es sei denn, es handelt sich um Hochzeiten unter 3G Regeln, welche bis 2 Uhr stattfinden dürfen.
Geschäfte
Geschäfte und Einkaufszentren sind wieder mit eingeschränkten Öffnungszeiten geöffnet. In Geschäften herrscht Maskenpflicht. Weitere Einschränkungen bestehen hinsichtlich der maximal zulässigen Kundenanzahl. Es gilt ein Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 24 und 6 Uhr. Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen bleiben geschlossen.
Gastronomie
Gastronomische Betriebe sind von 6 bis 24 Uhr im Innen- und Außenbereich geöffnet. Ebenso erlaubt ist weiterhin die Abholung und Zustellung von Speisen.
Hotellerie
Viele Hotels sind wieder geöffnet. Wenn möglich, sollte im Voraus elektronisch eingecheckt werden. In Gemeinschaftsbereichen soll ein Abstand zwischen 1,5 bis 2 Metern eingehalten werden.
Bei Hotelbetrieben sind auch die Innenräume für Gäste geöffnet.
Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen dürfen mit einer Maximalteilnehmerzahl von 100 Personen stattfinden. Wenn alle Teilnehmer vollständig geimpft sind, dürfen auch mehr als 100 Personen teilnehmen. Es müssen Kontaktprotokolle geführt werden, alle Veranstaltungen müssen um 24 Uhr enden und von der lokalen Behörde genehmigt worden sein. Auch Messen sind im Freien wieder erlaubt. Alle Zusammenkünfte müssen vor Mitternacht beendet sein.
Sport & Freizeit
Fitness- und Sportzentren dürfen unter Auflagen öffnen. Einige Gespanschaften haben diese jedoch weiterhin geschlossen.
Kinos, Museen und Theater sind mit Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Dies gilt auch für Nachtclubs und Diskotheken, allerdings wird ein digitaler Impfpass vorausgesetzt. Sportveranstaltungen dürfen in Innenräumen stattfinden, wenn alle Teilnehmer 3G Regeln erfüllen.
Seit 06.11. sind alle Veranstaltungen bis Mitternacht zu beenden, außer es handelt sich um Kinofilme, die um 23 Uhr beginnen.
Transport
Der nationale Bus- und Zugverkehr findet wieder statt, jedoch besteht ein Kapazitätslimit und die Verfügbarkeiten sind noch begrenzt. Schiffe verkehren wieder eingeschränkt zu den Inseln. Internationale Bus- und Zugverbindungen bestehen nur beschränkt. Es herrscht eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Taxis).
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Dubrovnik anlegen.
Flugbetrieb
An Flughäfen muss eine Maske getragen werden. Einige Inlandsstrecken sind wieder verfügbar und der internationale Flugverkehr ist ebenfalls wieder aufgenommen.
Sonstiges
Personen, die COVID-19-Symptome entwickeln, sind angehalten die 113 anrufen.
Kroatien-Reisende können sich unter folgendem Link über die Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle in Kroatien informieren. Auf der Website finden sich zudem alle Leistungsträger des Tourismussektors, die das Sicherheitssiegel 'Safe Stay' tragen.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu den Testzentren in Kroatien und den Kosten für Covid-19-Tests finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- Upgrade auf Doppelzimmer Superior Meerblick (Wert: € 100,- pro Zimmer/Aufenthalt)
- Kostenlose Leihfahrräder (2 Bikes pro Zimmer/Aufenthalt, Wert: € 100,-)
- Nur buchbar bis 14.11.2024 - zögern Sie nicht zu lange!