Rundreise Andalusien mit Madrid
Inklusivleistungen
- 10-tägige Flugreise mit renommierter Fluggesellschaft in der Economy-Class nach Madrid und zurück
- Rail&Fly 2. Klasse inklusive ICE-Nutzung
- 9 Nächte im Doppelzimmer in 4-Sterne Hotels (4 x im Raum Madrid, 3 x im Raum Sevilla, 2 x im Raum Granada)
- Halbpension: Frühstück und 9 x Abendessen
- Rundreise und Transfer im klimatisierten Reisebus:
- 3 x Stadtbesichtigungen mit Führung (Córdoba, Sevilla, Toledo)
- Ganztagesausflug Granada inkl. geführter Stadtbesichtigung und Eintritt/Führung
- Alhambra
- Besuch eines der bekannten weißen Dörfer und Rundgang Ronda
- Ganztagesausflug Madrid inkl. geführter Stadtbesichtigung
- Deutschsprachige Reiseleitung
Zug zum Flug
Verpflegung
Halbpension auf Ihrer Rundreise bestehend aus:
- Frühstück und Abendessen
Wunschleistung
Zuschlag p.P/Aufenthalt:
- Einzelzimmer: € 299.-
- Abflughafen München: € 29,-
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
- Regionsbeschreibung
Der feurige Süden Spaniens erwartet Sie mit beeindruckenden Städten, historischen Bauwerken, facettenreichen Landschaften, gastfreundlichen Menschen und kulinarischen Genüssen. Sie starten in der spanischen Metropole Madrid. Durch das zauberhafte Hinterland reisen Sie weiter in den Süden nach Andalusien und besuchen zunächst die reizvolle Stadt Córdoba mit ihrer maurischen Altstadt und der weltberühmten Kathedrale Mezquita. In der pulsierenden Metropole Sevilla erwartet Sie u.a. die größte gotische Kathedrale der Welt. Ein weiterer Höhepunkt Ihrer Reise ist zweifelsohne die Führung durch die weltberühmte Festungs- und Palastanlage Alhambra in Granada. Zum krönenden Abschluss bleibt Ihnen genügend Zeit, die königliche Hauptstadt Madrid zu erkunden.
- Reiseverlauf
1. Tag: Anreise Flug nach Madrid, Empfang durch Ihre Reiseleitung und Transfer zum Hotel im Raum Madrid.
2. Tag: Madrid – Córdoba – Sevilla
Heute starten Sie Ihr Rundreiseerlebnis und fahren durch die Region Kastilien-La Mancha Richtung Andalusien. Sie erreichen Córdoba. Stadtbesichtigung durch die historische Altstadt und das jüdische Viertel mit den engen Gassen und den weißgetünchten Häusern. Sie haben die Möglichkeit, vor Ort eine Führung durch die Mezquita, das bedeutendste Bauwerk der Stadt, zu buchen. Ursprünglich als Moschee gebaut, wurde sie im 13. Jhd. zur christlichen Kathedrale geweiht (Eintritt /Führung nicht inklusive). Weiterfahrt nach Sevilla.
3. Tag: Sevilla
Nach dem Frühstück unternehmen Sie eine Stadtbesichtigung durch Sevilla, einer Stadt voller Lebensfreude, Kontraste, Kultur und Geschichte. Sie sehen u.a. die Kathedrale Maria de la Sede und die Giralda einen 97 m hohen Glockenturm mit Ornamentmustern und 22 harmonisch gestimmten Glocken, den Alcazar (beides nur Außenbesichtigung, Eintritt nicht inkl.), den Park Maria Luisa, die Plaza de España, den Torre del Oro und viele weitere Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt Andalusiens.
4. Tag: Sevilla – Freizeit
Erkunden Sie Sevilla auf eigene Faust. Wahlweise können Sie vor Ort den Ganztagesausflug an die Costa de la Luz nach Cádiz buchen (ca. € 60 p.P.). Costa de la Luz („Küste des Lichts“) bezeichnet die südliche spanische Atlantik-Küste am Golf von Cádiz. Sie entdecken während einem geführten Stadtrundgang die Höhepunkte Europas ältester Stadt. Die kontrastreiche Architektur, die zahlreichen idyllische Plätze und das reichhaltige Kulturerbe sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Hinzu kommt die perfekte Lage für Strandliebhaber, die sich in den sanften Wellen des Atlantiks erfrischen möchten.
5. Tag: Sevilla – Ronda - Granada
Das subtropische Klima an der berühmten Costa del Sol zeichnet sich ganzjährig durch angenehme Temperaturen aus. Die sonnenverwöhnte Küste in der Provinz Málaga zählt zu den beliebtesten Urlaubsregionen in Spanien. Sie fahren entlang der Route der weißen Dörfer nach Ronda mit Rundgang. Weiterfahrt nach Granada und je nach Ankunftszeit besichtigen Sie heute Nachmittag oder am nächsten Morgen die beeindruckende Alhambra und machen einen Rundgang durch die wunderschöne Altstadt.
6. Tag: Granada
Heute besichtigen Sie die weltberühmte Festungs- und Palastanlage Alhambra.
7. Tag: Granada – Toledo – Madrid
Fahrt durch Kastilien-La Mancha, über Jaen und durch das Weinanbaugebiet Valdepeñas nach Toledo. Nach einer geführten Stadtbesichtigung geht es weiter nach Madrid.
8. Tag: Madrid
Sie unternehmen eine Stadtrundfahrt mit Rundgang durch Madrid und sehen u.a. Plaza Cibeles, Plaza de España, Puerta del Sol, Almudena Kathedrale und Plaza Mayor Plaza
Castilla. Nachmittags sehen Sie die Stierkampfarena „Las Ventas“ (Außenansicht).
9. Tag: Madrid – Freizeit
Erkunden Sie Madrid auf eigene Faust.
Wahlweise können Sie vor Ort den Ganztagesausflug in die historischen Städte Avila und Segovia (UNESCO-Weltkulturerbe) buchen (vor Ort buchbar p.P. € 60.-). Sie bewundern u.a. in Segovia das römische Aquädukt, die Kathedrale und die Alcazar-Festung und in Avila die mittelalterlichen Mauern, romanische Kirchen und gotische Paläste.
10. Tag: Rückreise
Transfer zum Flughafen und Rückflug nach DeutschlandÄnderungen des Reiseverlaufs vorbehalten.
Generelle Hinweise:
Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen. Bei Nichterreichen ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Die Hotelnamen erfahren Sie vor Ort.
Wichtig: Für die Reise benötigen wir dringend vor Reisebeginn Ihre Passdaten. Bitte beachten Sie, dass der Eintritt in die Alhambra nicht gewährleistet werden kann, wenn die Ausweisdaten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung bei uns eingehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Spanien
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise nach Spanien ist grundsätzlich gestattet. Bei Anreise aus Ländern, die von den spanischen Behörden als Risikogebiete eingestuft wurden, müssen besondere Vorschriften beachtet werden (s. 'Test-Bestimmungen'). Bis einschließlich 03.04. betrifft dies neben Deutschland auch Österreich. Die Schweiz (Nicht-EEA-Mitglied) wird nicht auf der Ausnahmeliste der Drittstaaten geführt und müsste demnach auch als Risikogebiet gelten.
An den Grenzen erfolgt eine umfassende Gesundheitskontrolle (u.a. Temperaturmessung). Personen mit einer erhöhten Temperatur (über 37,5°C) oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten werden einer näheren Untersuchung unterzogen. Eine Einreise ist auch auf dem Landweg über Frankreich und Portugal möglich. Die spanischen Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Autonome Regionen haben die Befugnis zusätzliche eigene Anmeldeerfordernisse zu erlassen.
Einreiseformulare
Alle (auch Minderjährige unter 12 Jahren) Flugreisenden müssen vor Reiseantritt ein Online-Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, der daraufhin generierte QR-Code ist bei Einreise vorzuzeigen. Dies kann auch über die kostenlose SpTH-Apperfolgen. Der QR-Code kann frühestens 48 Stunden vor Einreise erstellt werden. Die Vorgehensweise wird hier von spanischen Behörden erklärt (mit Video).
Transit
Die Durch- und Weiterreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten ist gestattet, Reisende müssen jedoch ein Einreiseformular ausfüllen.
Bei COVID-19-Symptomen können Gesundheitskontrollen durchgeführt werden.
Für eine Weiterreise nach Portugal sind die Einreisebestimmungen Portugals zu beachten.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Der Test muss auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und kann sowohl in Papierform (Originaldokument), als auch digital mitgeführt werden und muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors sowie das negative Testergebnis. Außerdem muss der Test in der schon vorgeschriebenen App oder Website vor Einreise hinterlegt werden. Personen, die keinen Test bei Einreise vorweisen können, müssen mit einer Strafe von bis zu 6.000 Euro rechnen.
Bei Inlandsreisen zwischen dem spanischen Festland und den Kanaren/ Balearen bestehen ebenfalls Test- und Registrierungspflichten. Bei Einreisen auf dem Landweg aus Frankreich bestehen Ausnahmen für Grenzpendler.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Spanien werden solche Informationen z.B. über die regierungseigene Webseite zur Verfügung gestellt.
Geimpfte Personen aus allen Ländern dürfen nach Spanien einreisen. Sie müssen hierbei einen vollständigen Nachweis einer COVID-19-Impfung vorlegen. Der Impfstoff muss von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) anerkannt sein. Der Impfnachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat sowie die zuständige Stelle. Der Nachweis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Der Ausnahmezustand wurde im Mai aufgehoben, in den Autonomen Gemeinschaften kommt es jedoch zu jeweils unterschiedlichen Beschränkungen. Verschiedene Regionen und Kreise haben Ausgangssperren verhängt, welche in der Regel von 1 Uhr bis 6 Uhr greifen.Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen findet sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Private Treffen in der eigenen Wohnung sind zwischen 2 Haushalten wieder erlaubt. In Madrid keine Gebiete und Gemeinden mehr von Bewegungsbeschränkungen betroffen (s. Karte). Restaurants dürfen die Außen-und Innenbereiche wieder öffnen, eine Sperrstunde gilt ab 1 Uhr. In den Außenbereichen dürfen 8 Personen sitzen und in den Innenräumen sind sechs Personen zugelassen. Weitere Einzelheiten stellt die Comunidad de Madrid zur Verfügung.
Die Regionalregierungen aller autonomen Gemeinschaften können eigenständig diverse Maßnahmen ergreifen, je nach Region gibt es abweichenden Regelungen (s. Lockdown). Aufgrund örtlicher Infektionsherde können jederzeit Mobilitätsbeschränkungen (etwa bzgl. touristischer Einreisen, Transit zur Weiterreise in nicht betroffene Gebiete, etc.) eingeführt werden. Es wird allen Reisenden, innerhalb des Landes, empfohlen einen Nachweis (bspw: Arbeitgeberbescheinigung) über die Weiterreise zu dem Zielort mitzuführen.
Reisen auf die Kanaren und die Balearen sind vom spanischen Festland weiterhin möglich.
Lockdown
Je nach Infektionsgeschehen können die Regelungen in den Regionen abweichen.
Hygiene-/Abstandsregeln
In öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Darüber hinaus gilt ein landesweitesRauchverbot an Orten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Weiterhin ist der Alkoholkonsum im Freien untersagt. Im Rahmen des Ausnahmezustandes dürfen sich maximal sechs Personen in privaten Haushalten treffen.
In den Regionen Murcia und Valencia dürfen sich im Innenbereich, wie auch im Außenbereich, maximal 10 Personen treffen.
Geschäfte
Geschäfte haben unter Einhaltung von Hygiene-und Sicherheitsregeln geöffnet. Die Kontaktinformationen der Kunden müssen bis zu 4 Wochen zum Zwecke der Rückverfolgung aufbewahrt werden.
Gastronomie
In Restaurants und anderen gastronomischen Betriebe gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Mit einer Maskenpflicht ist zu rechnen. Die Sperrstunde kann in den Regionen unterschiedlich sein.
Hotellerie
Mit verschärften Maßnahmen sind Hotels und Beherbergungsunterkünfte wieder geöffnet. Es gelten Auslastungsbeschränkungen in den Gemeinschaftsbereichen und Innenbereichen von Restaurants von 50%. Bei Positivtestungen und einer einhergehenden Verlängerung der Quarantäneunterkünfte kann es aufgrund hoher Auslastung zu Engpässen beim Suchen und Finden einer Unterkunft kommen.
Veranstaltungen
Es gelten unterschiedliche, regionale Bestimmungen. Bei den meisten Großveranstaltungen gilt Maskenpflicht.
Sport & Freizeit
Strandsport ist mit Mindestabstand von 2 Metern erlaubt. Fitnesscenter haben mit Kapazitätsbeschränkung und unter Einhaltung von Hygieneregeln geöffnet. Unter Umständen werden Kontaktinformationen zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahrt.
Nachtclubs und Discotheken dürfen unter Einhaltung der 3G-Regeln öffnen.
In vielen Küstenorten dürfen die Strände zurzeit nachts nicht betreten werden.
Transport
Städtische und interregionale Verkehrsdienste (d.h. Busse und Züge) haben den Betrieb wieder aufgenommen, es kommt aber weiterhin zu Einschränkungen. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Verkehrsbetriebe müssen Kontaktinformationen der Fahrgäste zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahren.
Flugbetrieb
Die großen Flughäfen Madrid und Barcelona sowie Malaga und Valencia sind mit verringerten Kapazitäten geöffnet. Zahlreiche Hygiene-und Abstandsregeln inkl. Maskenpflicht gelten an spanischen Flughäfen. Zusätzlich sind Wärmebildkameras zur Temperaturmessung installiert.
Sonstiges
Bei einem positiven COVID-19-Test sollten Reisende in ihrer Unterkunft bleiben und die entsprechende Hotline anrufen (Andalusien: +34 955 545 060; Balearen: +34 971 211 991; Kanaren: +34 928 301012 für Gran Canaria, +34 922 470012 für Santa Cruz de Tenerife; Katalonien: +34 933 039 944). Eine Isolation ist nicht mehr vorgesehen.
Bei Verdachtsfällen ist es nicht erforderlich, eine Meldung zu unternehmen.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Spanien (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
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