Portes Beach Hotel
Austattung
Inklusivleistungen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft ab/bis Deutschland nach Rhodos
- 7 Übernachtungen im 4-Sterne(Landeskategorie) Portes Beach Hotel im Doppelzimmer
- 7 weitere Übernachtungen im 4-Sterne Portes Beach Hotel (Landeskategorie) geschenkt
- Halbpension
- Upgrade auf All Inclusive (Wert: €260,- pro Zimmer)
- Deutschsprechende Reiseleitung
- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE Nutzung (Wert: € 132,- pro Zimmer)
Zug zum Flug
Verpflegung
All Inclusive:
- Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform im Hauptrestaurant.
- 2x wöchentlich finden abends Themenabende statt (ab ca. Mitte Juni bis ca. Mitte August).
- Nachmittags Kaffee/Tee und Kuchen von 16-17 Uhr
- diverse Snacks von 10:30-18 Uhr und Eis für die Kinder von 10-24 Uhr.
- An der jeweils geöffneten Bar verschiedene lokale alkoholische Getränke wie Wein, Ouzo, Bier, Brandy, Wodka, Gin, Rum, Whisky und alkoholfreie Getränke, wie z. B. Filterkaffee, Tee, Softdrinks von 10–24 Uhr.
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Wahlweise auch als Super-Sparzimmer (SSZ), welche im Erdgeschoss liegen (Eingangsbereich von der Terrasse zu erreichen) buchbar.
Einzelzimmer: Sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung (DE/DEA).
Doppelzimmer privater Garten: Befinden sich bei gleicher Ausstattung wie die Doppelzimmer im Erdgeschoss mit großzügiger Terrasse und gemütlichen Sitzmöglichkeiten (GDD).
Seniorenzimmer: Bei ansonsten gleicher Ausstattung wie die Doppelzimmer, können diese Zimmer ab 65 Jahren zu einem ermäßigten Preis gebucht werden (2DY).
Doppelzimmer Superior: Die Zimmer sind sehr geschmackvoll und modern eingerichtet. Sie verfügen über ein Bad oder Dusche/WC, Föhn, Sat.-TV, Telefon, individuell regulierbare Klimaanlage, Kühlschrank, Mietsafe, Balkon oder Terrasse (DSU).
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Sport inklusive: Tischtennis und Fitnessraum.
Sport gegen Gebühr: Sauna, sowie diverse Wassersportarten am Strand (unabhängig vom Hotel, lokale Anbieter).
Für AI-Gäste folgende Aktivitäten inklusive: Gymnastik, Aerobic, Wasser-Aerobic, Tischtennis, Darts, Boccia, Tretboote und Kanons.
Wellness: gegen Gebühr: Spa-Center "Levanta" mit Massagen, Sauna, Hamam und verschiedenen Anwendungen
Kinder:
Hinweise:
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Badehandtücher kostenfrei (Wechsel 2x wöchentlich)
Hinweise: Keine behindertengerechten Zimmer vorhanden.
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Tiere sind nicht erlaubt.
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Bei Missachtung der Altersbeschränkung im Seniorenzimmer (2DY) kann es vor Ort zu einer Nachzahlung kommen.
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Es werden keine Nur-Hotel-Buchungen akzeptiert. Das Hotel darf nur in Kombination mit einem schauinsland-reisen-Flug gebucht werden.
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Hinweis 2:
Hotelkontakt:
Tel.: 0030-2373041925
Fax: 0030-2373042125
Email: info@portesbeach.com
Im Katalog "Griechenland · Zypern" Sommer 2025 auf Seite 270.
Hinweise zum Zielgebiet: Für Aufenthalte ab dem 1.1.2018 erhebt die griechische Regierung eine Abgabe für Klimaresilienz, die vom Gast vor Ort, vergleichbar einer Kurtaxe, zu entrichten ist. Die Höhe richtet sich nach Art/Kategorie der Unterkunft und ist ab 1.1.2024 von 1,50 Euro-10 € pro Tag und Zimmer gestaffelt.
Landeskategorie 1-2 Sterne 1,50 Euro
Landeskategorie 3 Sterne 3 Euro
Landeskategorie 4 Sterne 7 Euro
Landeskategorie 5 Sterne 10 Euro
- Regionsbeschreibung
Chalkidiki – Griechenlands „Hand mit drei Fingern“ besteht aus den drei Halbinseln Kassandra, Sithonia und Athos. Sonnige, goldgelbe Sandstrände, versteckte Buchten, traditionelle Dörfer und verstreute Inseln bilden die Halbinsellandschaft und werden Sie auf die alten Spuren des klassischen Griechenlands führen!
Ihr Urlaubsort Nea Potidea - wohl eines der schönsten Dörfer der Halbinsel Chalkidiki das am ägäischen Meer liegt. Gelegen auf dem Ersten der drei Finger (Kassandra) der Halbinsel Chalkidiki, wird sie hier nicht nur das schöne Meeresblau begeistern, auch die Naturlandschaft die im Norden Griechenlands herrscht lockt zu Ausflügen. Die Vielfältigkeit der Region ist für jegliche Urlauber eine Faszination. Naturliebhaber, Sportbegeisterte aber auch Alltsagsflüchtlinge werden hier fündig und glücklich.- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Griechenland
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist wieder erlaubt, der internationale Flugverkehr von/nach Griechenland wurde wieder aufgenommen.
Der Fährverkehr in die Türkei ist eingeschränkt. Reisen über den Seeweg von/nach Italien und Albanien sind möglich. Sportboote und Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland unter bestimmten Bedingungen wieder anlaufen.
Die Einreise auf dem Landweg kann derzeit über Bulgarien (Grenzübergänge Ormenio, Promachonas, Nymfaia, Exohi), Nordmazedonien (Grenzübergang Evzoni, Niki, Doirani), Albanien (Kristallopigi, Kakavia, Mavromati, Mertziani) und der Türkei (Kipoi, Kastanies) erfolgen. Grenzübertritte in Kipoi und Kastanies sind wöchentlich auf 1500 Personen begrenzt. Angaben des Auswärtigen Amtes zufolge werden bei Einreisen auf dem Landweg Schnelltests durchgeführt, die bei positivem Ergebnis zur Einreiseverweigerung führen.
Die Einreise aus den meisten Drittstaaten bleibt mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Russlands, Kanadas und einer Reihe weiterer Länder untersagt.
Einreiseformulare
Seit 15.03. ist das Ausfüllen des Einreiseformulars (Passenger Locator Form) nicht mehr erforderlich.
Transit
Die Durchreise (aus der Türkei kommend) ist deutschen Touristen möglich, Angehörige von Drittstaaten (etwa der Türkei) dürfen derzeit jedoch nicht auf dem Landweg nach Griechenland einreisen. Dies ist v.a. griechischen Staatsbürgern und Personen mit griechischem Aufenthaltstitel oder festem Wohnsitz vorbehalten sowie Personen, die aus dringenden beruflichen und gesundheitlichen Gründen reisen.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Für Reisende aus EU/Schengen-Ländern, die auf direktem Landweg (Evzoni, Doirani und Niki [Nordmazedonien], Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas [Bulgarien], Castania und Kipoi [Türke]) sowie Kristallopigi, Kakavia, Mertziani, Mavromati [Albanien]), auf dem Seeweg (Patras, Korfu und Igoumenitsa) oder per Direktflug über die internationalen Flughäfen einreisen, entfällt die Quarantänepflicht unter Vorlage eines Impf-, Test oder Genesenennachweises.
Stellt sich heraus, dass mitreisende Passagiere im Flugzeug, im Bus/Zug, auf der Fähre nach Griechenland positiv getestet werden, müssen sich Reisende gegebenenfalls in Selbstisolation begeben.
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Nach Griechenland einreisende, ungeimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test (maximal 72h alt) oder negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ausnahmen bestehen für Reisende, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Zudem wird seit 24.12. nachdrücklich empfohlen, am zweiten und am vierten Tag nach der Einreise einen zusätzlichen PCR- oder Antigentest durchführen zu lassen.
Der vorzulegende Nachweis (digital oder schriftlich) muss Informationen über die Diagnose sowie persönliche Angaben (Adresse, Name; muss mit Ausweisdokument übereinstimmen) enthalten, und auf Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, oder Russisch verfasst sein. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
In Einzelfällen wird bei Ankunft in Griechenland ein kostenloser Schnelltest durchgeführt. Fällt dieser positiv aus, müssen sich Reisende und ihre Begleitpersonen für bis zu 5 Tage in ein Quarantänehotel begeben. Auch ungeimpfte und nicht genesene Reisende aus u.a. Bulgarien, Albanien, Nordmazedonien und der Türkei müssen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bei Einreise in Griechenland einem verpflichtenden Antigen- oder PCR-Test durchführen lassen.
Bei Einreisen auf dem Landweg werden Schnelltests durchgeführt, die bei positivem Ergebnis zur Einreiseverweigerung bzw. Quarantäne führen.
Ausgenommen vom Testnachweis sind Reisende im Flughafentransit.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Griechenland werden solche Informationen z.B. über die regierungseigene COVID-Webseite zur Verfügung gestellt.
Nach Angaben des Auswärtigem Amtes ist nicht abschließend geklärt, ob eine Kreuzimpfung von den griechischen Behörden als vollständiger Impfschutz anerkannt wird. Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bislang aber keine Probleme hinsichtlich der Anerkennung bekannt. Auch das gelbe Impfbuch wird von den Behörden anerkannt.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Griechenland ist derzeit basierend auf dem lokalen Infektionsgeschehen farblich in mehrere Kategorien unterteilt - Level 1/grün, Level 2/gelb, Level 3/orange, Level 4/rot, Level 5/dunkelrot.
Im Großteil Griechenlands gilt derzeit Stufe 5 (dunkelrot), vereinzelt sind einige Inseln grün eingestuft (Stand 01.04.)
Reisen innerhalb des Landes bzw. zwischen den Regionalbezirken sind gestattet, es bestehen allerdings Einschränkungen (siehe 'Erleichterungen').
Lockdown
In Teilen des öffentlichen Lebens gelten für Ungeimpfte lockdown-ähnliche Einschränkungen, von denen Geimpfte und Genesene ausgenommen sind (Details s. 'Erleichterungen vor Ort').
Hygiene-/Abstandsregeln
Im öffentlichentlichen Innenräumen besteht Maskenpflicht. In Supermärkten, Apotheken und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss es sich dabei um eine FFP/N95-Maske handeln. Alternativ ist auch eine chirurgische Doppelmaske zulässig. Die Maskenpflicht im Freien wurde aufgehoben, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird jedoch weiterhin empfohlen.
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 300 € geahndet.
Geschäfte
Die Geschäfte sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) geöffnet.Es besteht Maskenpflicht.
Gastronomie
Bars, Restaurants und Tavernen dürfen öffnen, die Innenbereiche sind allerdings nur für geimpfte und genesene Personen zugänglich (siehe 'Erleichterungen').
Maximal sechs Personen dürfen an einem Tisch Platz nehmen.
Seit 31.01. ist die Sperrstunde aufgehoben und darf auch wieder Musik gespielt werden, eine Sitzpflicht besteht jedoch weiterhin.
Hotellerie
Hotelbetriebe dürfen grundsätzlich öffnen, allerdings müssen diverse Auflagen (Hygiene-, Abstands- und Auslastungsbeschränkungen) eingehalten werden. Spezielle Hygieneprotokolle sind dafür in Kraft gesetzt. Zu den Einschränkungen gehört neben einer reduzierten Ausstattung der Hotelzimmer u.a. auch, dass die Nutzung von Außenpools je nach Größe des Pools nur einer bestimmten Personenzahl gestattet ist.
Veranstaltungen
Veranstaltungen und Konzerte sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen, Sitzpflicht) wieder möglich.
Sport & Freizeit
Strände und Sporteinrichtungen sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) geöffnet. Unter bestimmten Umständen müssen Sportler in Fitness-Studios keine Maske tragen. Vorzuzeigen ist in jedem Fall ein negativer COVID-19-Test
Der Besuch von öffentlichen Parks und archäologischen Stätten ist gestattet für Gruppen von maximal 15 Personen (oder mehr für Familienmitglieder).
Kinos, und ähnliche (Indoor-)Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen, allerdings bestehen für ungeimpfte Personen Einschränkungen (siehe 'Erleichterungen').
Diskotheken sind geöffnet.
Transport
Öffentliche Verkehrsmittel haben den Betrieb unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) aufgenommen; es herrscht Maskenpflicht. Der Fährverkehr mit Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr innerhalb des Landes findet statt.
Ungeimpfte Personen, die sich per Bus, Bahn oder Fähre innerhalb Griechenlands fortbewegen möchten, unterliegen Einschränkungen (siehe 'Erleichterungen'. Zudem ist bei Schiffsreisen eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Überregionale Fahrten dürfen wahrgenommen werden, doch Reisende benötigen einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen negativen PCR-Test (max. 72h alt) oder einen negativen Antigentest (max. 48h alt). Kinder im Alter von 5-11 dürfen auch mit einem negativen Selbsttest (max. 24h alt) reisen.
AuchKreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland wieder anlaufen.
In Privatfahrzeugen und Taxis dürfen neben dem Fahrer maximal zwei Personen mitfahren (Ausnahmen bestehen für Familien).
Flugbetrieb
Die griechischen Flughäfen sind für den Passagierverkehr geöffnet, allerdings unterliegt der Flugbetrieb weiterhin Einschränkungen. Flüge innerhalb des Landes sind ohne Angabe eines triftigen Grundes buchbar, es bestehen allerdings Einschränkungen (siehe 'Erleichterungen').
An Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Sonstiges
Werden Reisende während ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet, müssen sie sich für 5 Tage in Quarantäne begeben. Liegen keine Symptome vor, wird die Quarantäne nach Ablauf dieses Zeitraums aufgehoben. Bei Kontakt mit einer COVID-19-positiven Person müssen sich geboosterte Personen nicht isolieren, allerdings an Tag 5 einen Test durchführen. Ungeimpfte oder Geimpfte Personen, die keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen sich in jedem Fall für 5 Tage in Quarantäne begeben und sich testen lassen.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Griechenland (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- 2=1 - Buchen Sie 2 Wochen und zahlen Sie 1 Woche
- Upgrade auf All-Inclusive (Wert: €260,- pro Zimmer)
- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE Nutzung (Wert: € 132,- pro Zimmer)
- Nur buchbar bis 10.01.2025 - zögern Sie nicht zu lange!