Allgemeine Geschäftsbedingungen
sonnenklar.TV Reisebüro Altenburg (nachfolgend Reisebüro genannt) vermittelt Reiseleistungen auf dem Internetportal
www.sonnenklar-reisebuero.de/altenburg
Auf diesem Internetportal werden verschiedene Reiseleistungen von unterschiedlichen Leistungsträgern über den Reisevermittler sonnenklar.TV Reisebüro angeboten. Für die Vermittlungsleistungen gelten die nachfolgenden Vermittlerbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisebüros
I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss
- (1) Zwischen dem Kunden und dem ausgewählten Reisebüro (im Folgenden Reisebüro genannt) kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt das Reisebüro, ihm Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern, Nur-Flüge mit Fluggesellschaften und Leistungen von sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Im Folgenden werden Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und sonstige Leistungsträger als Leistungsträger genannt. Das Reisebüro tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an. Einen Vertrag über die Erbringung der Reise bzw. der Reiseleistungen mit dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger der Leistung, d.h. dem Reiseveranstalter, der Luftfahrtgesellschaft, dem Hotelier, dem Mietwagenunternehmen oder einem anderen Leistungsträger von Reiseleistungen, für den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträgers der Reise oder der Reiseleistungen Anwendung finden.
(2)Die vom Reisebüro dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot vom Reisebüro oder dem jeweiligen Leistungsträger dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des OnlineBuchungsformulars an das Reisebüro gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot an den jeweiligen Leistungsträger ab und beauftragt das Reisebüro gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung.
Der Kunde erhält daraufhin vom Reisebüro per E-Mail unter der von ihm angegebenen E-Mail-Anschrift eine Buchungseingangsbestätigung, die dem Kunden lediglich den Eingang des Buchungsauftrages bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten diese Daten nicht korrekt sein, muss er sich unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung beim Reisebüro unter der Telefonnummer 03447-488085 oder per Email unter altenburg@sonnenklartv.de melden und die Daten richtig stellen. Das Reisebüro weist daraufhin, dass viele Fluggesellschaften eine Datenkorrektur für Flugtickets in der Regel nur gegen Entgelt vornehmen, welches das Reisebüro in anfallender Höhe an den Kunden weiterbelastet.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn entweder der Leistungsträger oder das Reisebüro dem Kunden gegenüber die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.
(3) Für die vermittelten Leistungen selbst gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche nur dann verbindlich sind, wenn sie durch den Leistungsträger bestätigt werden. Andernfalls handelt es sich nur um Wünsche, um deren Erfüllung sich der Leistungsträger zwar bemühen wird, aber zu deren Erfüllung er nicht verpflichtet ist.
(4) Wird das Reisebüro vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern zu buchen, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit dem Reisebüro nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung des Reisebüros aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. Das Reisebüro ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.
Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können. So kann bei einer Aufteilung der gewünschten Leistungen auf verschiedene Leistungsträger der Fall eintreten, dass kein Leistungsträger als Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes anzusehen ist und somit dem Kunden für die gesamten Leistungen bzw. für einzelne Leistungen kein Sicherungsschein von den Leistungsträgern ausgehändigt wird. Der Kunde hätte in diesem Falle also keine Absicherung gegen die Insolvenz des Leistungsträgers.
Zudem wird bei einer evtl. Schlechtleistung eines Leistungsträgers hinsichtlich der von diesem geschuldeten Leistung dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, so dass Ansprüche des Kunden deutlich geringer sein können.
II. Vermittlungs-Entgelte
Alle steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. und zuzüglich der Fremdgebühren.
Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch vom Reisebüro auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.
Für Vermittlungsleistungen im Hinblick auf Pauschalreisen, Mietwagen und Städtereisen und Reiseversicherungen erhebt das Reisebüro zurzeit kein gesondertes Entgelt, behält sich die Erhebung von Beratungsgebühren jedoch für die Zukunft vor.
III. Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger gegenüber dem Reisebüro. Die Angaben des Reisebüros stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.
IV. Zahlung
Die Vermittlungsentgelte sowie Aufwendungen oder Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig.
Die Fälligkeit der Reisepreise für die vermittelten Reiseleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Leistungsträgers. Die Zahlung ist jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Der Reisepreis für alle Linienflüge ist sofort zur Zahlung fällig.
V. Reiseunterlagen
(1) Flugtickets und Unterlagen für Pauschalreisen werden dem Kunden per Email oder Post übermittelt. Die Übermittlungsart wird vom Leistungsträger vorgeben und erfolgt zunehmend per Email.
(2) Bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen entweder per Post oder Email oder die Übermittlung einer Reservierungsnummer zur Vorlage bei dem entsprechenden Hotel- oder Mietwagenunternehmen.
(3) Bei Buchungen von Linienflügen innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt können die Flugscheine am Flughafen hinterlegt werden. Eine etwaige berechnete Ticketzustellungsgebühr wird daher für diese Kosten angerechnet.
(4) Falls mit dem Kunden der Versand von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden ist, so hat der Kunde alle entstehenden Kosten zu tragen.
(5) Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per Post oder Email übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.
(6) Das Reisebüro oder deren beauftragter Dienstleister übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege.
(7) Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm ausgehändigten Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
VI. Pflichten, des Reisebüro, Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reisebüros.
Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen, soweit vom Reisebüro übernommen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Die Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den typisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sich nicht auf solche Pflichten bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlich vorgesehener Garantiehaftung.
VII. Einreise und Gesundheitsbestimmungen
Informationen des Reisebüros zu den Einreise- und Gesundheitsbestimmungen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung.
Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder dem Reisebüro ausdrücklich mitgeteilt wurde.
Für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung zur Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.
Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxe-Maßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.
VIII. Versicherungen
Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden auf einen ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten und ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.
IX. Hinweise zu Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen der Leistungsträger besondere Pflichten des Kunden begründen. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen. Hierzu zählen die Einhaltung von Eincheckzeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflüge, die Pflicht, sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises. (2) Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.
X. Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das Reisebüro hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Das Reisebüro verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert das Reisebüro den Kunden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird das Reisebüro sicherstellen, dass dem Kunde die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
XI. Verjährungsverkürzung
Die Ansprüche des Kunden gegen das Reisebüro aus dem Vermittlungsvertrag verjähren abweichend von § 195 BGB innerhalb eines Jahres, es sei denn, es handelt sich um Schäden die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solchen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisebüros oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisebüros beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
XII. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Das Reisebüro ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
XIII. Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Reisevermittlers.
Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Stand: August 2016