Kalabrien Pur - Unvergessliche Standortrundreise
Inklusivleistungen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft in der Economy-Class von Deutschland nach Lamezia Terme und zurück
- Standortrundreise und Transfers im Reisebus
- 7 Nächte im 3-Sterne-Hotel Marinella im Doppelzimmer mit Halbpension
- Ausflugspaket mit 4 Ausflügen
- Halbtagesausflug Tropea & Capo Vaticano (Tag 2)
- Halbtagesausflug Pizzo (Tag 3)
- Tagesausflug Reggio di Calabria & Scilla (Tag 5)
- Halbtagesausflug Zungri ink. Verkostung kalabrischer Produkte (Tag 7)
- Deutschsprechende Reiseleitung
- Rail&Fly 2. Klasse inklusive ICE-Nutzung
nicht inkludierte Leistungen
Kurtaxe ca. € 3/Tag vor Ort zu zahlen.
Zug zum Flug
Verpflegung
Halbpension im 3-Sterne-Hotel Marinella:
- Frühstücks- und Abendmenü
Wunschleistung
- 14 Nächte buchbar ab € 999,-
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Hinweise:
- Regionsbeschreibung
Italien, bekannt als Heimat von Pizza und Pasta, hat kulinarisch und landschaftlich viel zu bieten. Besonders die Region Kalabrien, die Spitze des italienischen Stiefels, ist geprägt von einer vielfältigen Landschaft, die jeden begeistert dank herrlicher Sandstrände, glasklarem Wasser sowie Bergamotten, Orangen- und Olivenhainen. Auch kulturell ist Kalabrien eine Reise wert. Schon in der Antike war die Region Heimat vieler Siedlungen und Fundort verschiedener Ausgrabungsstätten. Freuen Sie sich während Ihrer Rundreise auf einen bunten Mix aus vielseitiger Kultur, landschaftlichen Highlights und einer einzigartigen Gastfreundschaft. Angefangen bei der wunderschönen Altstadt Tropeas bis hin zu einem Ausflug in die kalabrische Gastronomie, wo Sie bei einem lokalen Produzenten an einer Verkostung kalabresischer Produkte teilnehmen, wird es Ihnen in diesem Urlaub an nichts fehlen!
- Reiseverlauf
Tag 1. Ankunft in Lamezia Terme - Capo Vaticano
Ankunft in Lamezia Terme. Transfer zum Hotel.
Tag 2. Halbtagesausflug Tropea & Capo Vaticano
Dieser Halbtagsausflug führt Sie zur Halbinsel von Capo Vaticano, ein Felsvorsprung der einst ein antiker Orakelort der Seefahrer war. Heute ist er das fotogenste Kap Kalabriens. Ein kurzer Spaziergang bringt Sie zu einem Leuchtturm, der einen wunderschönen Panoramablick auf eine Vielzahl kleiner Buchten, auf die Äolischen Inseln sowie auch auf die nördliche Küste Siziliens bietet. Im Anschluss werden Sie von Tropea, dem beliebtesten Urlaubsort Kalabriens, mit seinen Streifen weißen Sandes und dem türkisblauen Meer entzückt. Sie sehen die intakte Altstadt mit den alten Palazzi, urigen Lokalen, hübschen Boutiquen und die Wallfahrtskirche Santa Maria dell’Isola (Eintritt nicht inklusive). Nachmittags Rückkehr in das Hotel. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung.
Tag 3. Halbtagesausflug Pizzo
Nach dem Frühstück fahren Sie nach Pizzo, eines der schönsten und berühmtesten Fischerdörfer, das durch seine charakteristischen, engen Gassen und charmanten Plätzchen besticht. Hier besuchen Sie die in den Felsen geschlagene Höhlenkirche Piedigrotta, die steil über dem Meer liegt. Danach haben Sie die Möglichkeit das berühmte Tartufo-Eis zu probieren, welches in der ganzen Welt bekannt ist. Rückfahrt zum Hotel.
Tag 4. Tagesausflug Reggio di Calabria & Scilla
Der heutige Ausflug wird Sie zunächst in die altgriechische Stadt Reggio di Calabria führen. Zwei starke Erdbeben von 1783 und 1908 haben alle architektonischen Juwelen der vergangenen Epochen zerstört. Danach wurde die Stadt im historisierenden Liberty-Stil wieder aufgebaut. Die Meerespromenade von Reggio di Calabria begeistert mit prächtigen Gummibäumen, Magnolien und Palmen. Optional (Eintritt nicht inklusive): Besuch des Archäologischen Museums. Anschließend werden Sie das Städtchen Scilla besichtigen. Von Homer wurde Scilla in der Odyssee als Wohnort eines sechsköpfigen Ungeheuers beschrieben. Heute dominiert das mittelalterliche Kastell der Familie Ruffo über der Stadt (Eintritt nicht inklusive). Ein interessanter Rundgang bringt Sie zur Kirche von San Rocco und in das ältere Ortsviertel „Chianalea“. Am Abend Rückkehr in das Hotel.
Tag 5. Tag zur freien Verfügung
Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie haben Zeit zu entspannen oder die Gegend zu erkunden.
Optionaler Ausflug (vor Ort buchbar, p.P. ca. € 75.-): Äolische Inseln
Am frühen Morgen starten Sie Ihre Minikreuzfahrt. Diese führt Sie zu den Äolischen Inseln. Mit zahlreichen Grotten, malerischen Buchten und Klippen gehören sie zu den schönsten Inseln des Mittelmeeres. Folgende Inseln sind für einen Besuch eingeplant:
Vulcano, die Insel des Schwefels. Hier kann man die hohen Abhänge und ein tolles Panorama bewundern. Dies macht Vulcano zu einem Ort, den man unbedingt besichtigen muss. Die Aktivität der zahlreichen Fumarolen der Insel merkt man durch den Schwefel-Geruch in der Luft und den Schwefelschlamm, der als bekanntes Heilmittel fungiert.
Stromboli, der mythische Feuerspucker, ein ca. 900 m hoher kegelförmiger Vulkan, gehört zu den vier aktiven Vulkanen Italiens. Auf der Insel gibt es lediglich zwei Dörfer: Stromboli, der größere Hauptort und das kleine Fischerdorf Ginostra. Markenzeichen der Insel ist der schwarze, feine Lavasand, den man an den vielen Stränden finden kann.
Lipari bewahrt trotz der zahlreichen Boutiquen, Kaffees und Souvenir-Shops ihren Reiz. Die einzigartig verschachtelten Häuser schmiegen sich an einen riesigen Felsen. Außerdem bieten hier die imposante Burg und die historische Kathedrale eine atemberaubende Aussicht. Lipari ist zusätzich eine sehr hübsche und lebendige Stadt mit engen und verwinkelten Gassen, alten Häusern und faszinierender Natur. Man kann hier sehr schön das städtische Leben, was auch vom internationalen Jet-Set verehrt wird, bewundern. Rückfahrt am frühen Abend in das Hotel.
Vor Ort fällt eine Umweltsteuer zwischen € 2,50 und € 5 pro Person an (je nach Reisezeit). Dieser Ausflug ist wetterabhängig. Bei schlechtem Wetter wird der Tagesausflug geändert und Sie unternehmen einen Tagesausflug nach Locri und Gerace.Tag 6. Tag zur freien Verfügung
Genießen Sie Ihren Urlaubstag und lassen Sie die bisher gesammelten Eindrücke Revue passieren.
Optionaler Ausflug (vor Ort buchbar, p.P. ca. € 55.-): Geisterstadt Cleto und Belmonte
Cleto ist ein verträumtes mittelalterliches Dörfchen entlang des Kamms des Monte Sant"Angelo. Weinreben umranden die Gegend. Bezaubernde enge Straßen führen bis zur normannischen Burg mit einzigartigem Blick auf das Tal und auf das weite Tyrrhenische Meer. Das halb verlassene Dorf, auch Geisterstadt genannt, ist eine Erkundung wert. Die Augen des Besuchers werden antike Stücke der alten Siedlung entdecken, die direkt auf dem Felsen liegen. Der ursprüngliche Name des Örtchens war einst Pietramala, auch heute noch spürt man die alten Mythen und Legenden. Danach geht es für Sie weiter in das naheliegende und aufschlussreiche Dorf Belmonte Calabro, das auf einer natürlichen Terrasse direkt über dem Meer liegt. Diese Ortschaft ist ein kleines architektonisches Juwel, das sich an der Rückseite eines felsigen Hügels schmiegt. Die Altstadt ist von Mauern umgeben, die noch weitgehend erhalten geblieben sind. Hier in diesem alten Viertel, wo heute noch einige Einwohner ansässig sind, schwebt überall noch ein Hauch vom einfachen und fleißigen Leben des Mittelalters.Tag 7. Halbtagesausflug Zungri
Dieser Ausflug führt Sie ins Landesinnere Kalabriens. Abfahrt nach Zungri, eine Ortschaft, die ca. 571 Meter über dem Meeresspiegel auf der Nordseite der Hochebene von Poro liegt. Zungri ist einer der interessantesten, landwirtschaftlichen Orte dieses Gebietes. Die einfache Architektur des historischen Stadtkerns stellt das bäuerliche Leben dar, was sich im Laufe der Zeit entwickelt hat und bis heute noch erhalten blieb. Sie werden die Höhlen von Zungri und die Marienkirche des Schnees besuchen. Anschließend führt die Tour zu einem kleinen Familienbetrieb, der kleine Mengen von Zwiebeln, ‘Nduja (typische Salami aus Kalabrien), Wein, Käse und Gemüse produziert. Sie können einige Erzeugnisse auch verkosten und haben die Möglichkeit diese zu erwerben.
Tag 8. Rückreise
Transfer zum Flughafen Lamezia Terme und Rückflug nach Deutschland.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Italien
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
EU-Bürger dürfen nach Italien einreisen, Einreisen aus Drittländern sind jedoch noch beschränkt. An italienischen Flughäfen und Häfen sowie im Überlandverkehr ist mit Gesundheitskontrollen und Temperaturchecks zu rechnen. Auf Flügen nach Italien muss eine Maske getragen werden. Weitere Einreiseinformationen stellt u.a. die italienische Botschaft zur Verfügung, ein sehr hilfreiches Portal der italienischen Behörden mit den genauen Einreisebestimmungen (in italienischer oder englischer Sprache) findet sich unter Unità di Crisi.
Einreiseformulare
EU-Bürger müssen ein Online-Formular (PLF) ausfüllen. Nur bei technischen Problemenkann ein Selbsterklärungsformularausgedruckt mitgeführt werden. Wird das Passenger Locator Form (PLF) nicht ausgefüllt, muss die Einreise dem zuständigen italienischen Gesundheitsamt am Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione del’azienda sanitaria locale) angezeigt werden.
Da es je nach Region Unterschiede bezüglich der Anmeldung vor der Einreise gibt, wird dringend empfohlen, sich vor Anreise über die geltenden Bestimmungen der jeweiligen Region zu informieren.
Transit
Die Durchreise durch Italien (mit dem eigenen PKW) ist aus EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne weitere Einschränkungen möglich; für Transitreisen per Bus oder Zug gilt jedoch die Registrierungspflicht.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Reisende begeben sich für 5 Tage Quarantäne, wenn sie keinen negativen COVID-19-Test mitführen oder wenn sie ungeimpft sind. Der Nachweis kann über das "EU Digital COVID Certificate" erfolgen.
Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium sowie die italienische Botschaft.
Reisende, die nicht aus Ländern der EU einreisen, können weitere Informationen dem Hilfsfragebogen der italienischen Regierung entnehmen.
Minderjährige sind von der Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie mit einem Elternteil einreisen, welches ebenso von der Quarantänepflicht ausgenommen ist.
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Bei der Einreise aus EU-Ländern und dem Schengen-Raum ist die Vorlage einer negativen Testbescheinigung (PCR- oder Antigentest) bzw. des digitalen COVID-Zertifikats der EU erforderlich. Dies entspricht dem "Green Pass", welcher in Italien genutzt wird.
Zusätzlich können bei der Einreise zufällige COVID-19-Tests durchgeführt werden.
Ausgenommen von der Testpflicht sind berufliche Grenzgänger oder Personen, die einen Tagesausflug machen (dies gilt nur für Personen, die nicht weiter als 60 Kilometer entfernt von der italienischen Grenze wohnen). Verschiedene Airlines verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Reisende gelten als vollständig geimpft, wenn sie:
• eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
• nach einer Grundimmunisierung eine Genesung durchlebten
• die Grundimmunisierung nicht länger als 270 Tage zurückliegt
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Seit dem 01.04. entfällt das System der Zoneneinteilung.
Hygiene-/Abstandsregeln
Die Maskenpflicht im Freien ist seit 11.02. aufgehoben. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Unterhaltungseinrichtungen oder bei Sportveranstaltungen gilt sogar die FFP2-Maskenpflicht; dort ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten. Eine Maske muss daher immer mitgeführt werden.
Es gilt ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern in der Öffentlichkeit.
Die Maskenpflicht bleibt bis mind. 30.04. aufrechterhalten.
Geschäfte
Alle Geschäfte und Einzelhändler dürfen öffnen. Dienstleistungen mit fehlendem Mindestabstand (Frisör, Kosmetik) sind unter Einhaltung von Sicherheitsprotokollen gestattet.
Gastronomie
Die Vorlage eines "Grünen Passes" ist nötig, um Innenbereiche von Restaurants zu betreten. In Außenbereichen ist seit 01.04. kein Nachweis mehr nötig.
Hotellerie
Seit dem 01.04. ist kein Nachweis mehr nötig, um Dienstleistungen in Hotels in Anspruch zu nehmen.
Veranstaltungen
Konferenzen sowie Messen und private Feierlichkeiten (Hochzeiten, Taufen) sind erlaubt. Kulturelle Veranstaltungen dürfen im Freien mit dem "Grünen Pass" stattfinden, in Innenräumen mit einem "Super Green Pass".
Sport & Freizeit
Alle Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Grundsätzlich darf mit Sicherheitsabstand Sport in der Öffentlichkeit getrieben werden. Strände sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Für den Besuch von Schwimmbädern, Thermen, Fitness-Studios sowie von einigen Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien wird die Vorlage des "Grünen Passes" verlangt. Der Zugang zu Kinos und Theater (Innenräumen) ist nur mit dem "Super Green Pass" möglich. Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Museen oder Bibliotheken erfordert seit 01.04. keinen Nachweis mehr.
Diskotheken und Nachtclubs sind seit 11.02. wieder geöffnet.
Transport
Es herrscht Mundschutzpflicht, im öffentlichen Verkehrsbetrieb kann es zu Einschränkungen kommen.
Im öffentlichen Fernverkehr ist der "Grüne Pass" erforderlich. Im öffentlichen Nahverkehr ist kein Nachweis mehr erforderlich.
Flugbetrieb
Es herrscht generelle Maskenpflicht an Flughäfen und in Flugzeugen. Außerdem müssen die Masken jede 4 Stunden ausgetauscht werden. Vor jedem Flug müssen Passagiere ein Selbstauskunftsformular ausfüllen um zu versichern, dass sie keinerlei COVID-19-Symptome aufweisen. Viele Fluggesellschaften verlangen die Vorlage eines negativen Testergebnisses. Auskünfte über die einzelnen Flughäfen erhalten Sie in den jeweiligen Unterregionen Italiens.
Der "Grüne Pass" ist für Flüge erforderlich.
Sonstiges
Eine Übersicht über alle italienischen Testlabore finden Sie auf folgender Webseite. Die italienische Regierung stellt zusätzlich regionsspezifische Kontaktdaten und Informationen bereit.
Die Tracing-App "Immuni" soll dabei helfen, eine weitere Verbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen. Eine nationale COVID-19-Hotline +39 1500 ist eingerichtet.
Sollten Reisende Symptome entwickeln, so sind sie verpflichtet sich für 10 Tage zu isolieren und die genannten Nummern zu kontaktieren um einen PCR-Test zu vereinbaren. Handelt es sich bei dem Virusstrang um eine Beta-Mutation, so können sich Reisende nach 10 Tagen Selbstisolation mit einem negativen PCR-Test frei testen, so sie symptomlos sein sollten. Ansonsten sind weitere 14 Tage Selbstisolation verpflichtend. Handelt es sich um eine andere Mutation, so ist auch ein negativer Antigentest ausreichend um sich nach 10 Tagen frei zu testen.
Die vorsorgliche Quarantäne für Geimpfte und Genesene, die engen Kontakt mit einer nachweislich positiv-getesteten Person hatten, wurde durch ein Dekret vom 30.12. ausgesetzt.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu COVID-19-Tests in Italien (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- Ausflugspaket mit 4 Ausflügen geschenkt - Wert: 350,- pro Zimmer
- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE Nutzung (Wert: € 132,- pro Zimmer)
- Nur buchbar bis 18.10.2024 - zögern Sie nicht zu lange!