Delphin BE Grand Resort
Inklusivleistungen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Antalya und zurück
- 2 Stopp Transfer - Es werden maximal 2 Hotels pro Transfer angefahren
- 7 Übernachtungen im 5-Sterne Delphin BE Grand Resort (Landeskategorie) im Doppelzimmer
- Upgrade auf Doppelzimmer seitlicher Meerblick (Wert: ca. € 34,- pro DZ/Woche)
- Obstkorb und Wein bei Ankunft auf dem Zimmer
- Bademantel und Slipper bei Ankunft auf dem Zimmer
- Ultra All Inclusive wie beschrieben
- 1x 15-minütgie Schnuppermassage pro Erw.
Verpflegung
Ultra All Inclusive in Ihrem 5-Sterne Delphin BE Grand Resort bestehend aus:
- Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform
- Langschläferfrühstück von 10.00 - 11.00 Uhr
- Frisch gepresster Orangensaft zum Frühstück
- Kaffee und Gebäck/Kuchen von 10.00 – 22.00 Uhr
- Tagsüber Snacks
- Mitternachtssnack von 22.00 – 07.00 Uhr
- Ausgewählte lokale alkoholfreie sowie lokale und internationale alkoholische Getränke rund um die Uhr
- Getränke in der Diskothek
- Die Minibar wird täglich mit Wasser, Softgetränken und Bier aufgefüllt
- Wahlweise 1x Abendessen in einem der 2 À-la-carte-Restaurants (ab 7 Nächten Aufenthalt, Reservierung erforderlich)
- Fitnessraum, Aerobic, Gymnastik, Boccia, Tischtennis, 6 Tennisplätze inkl. Flutlicht (Ausrüstung gegen Kaution), Darts; Sauna, Dampfbad, Türkisches Bad und beheizbares Hallenbad
- Dezente Tagesanimation und Abendunterhaltung
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
- Regionsbeschreibung
Ihr Urlaubsort - Lara
Urlaub in Lara kann sehr vielfältig sein. Die Stadt beherbergt einige interessante Sehenswürdigkeiten, wie eine gut erhaltene traditionelle türkische Stadtmauer und ein Minarett. Zudem gibt es in der Umgebung einen 1.500 Kilometer langen Wanderweg, der durch eine beeindruckende Kulisse führt. Erkunden Sie die faszinierenden antiken Städte Aspendos und Perga und besuchen Sie den charmanten Basar in der Altstadt Kaleici. Der Strand in Lara ist breit und weitläufig, perfekt für einen erholsamen Urlaub am Mittelmeer.- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Türkei
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere nach Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Batman, Siirt, Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Deutsche dürfen in die Türkei einreisen, der Flugverkehr mit Deutschland und anderen Staaten wurde wieder aufgenommen. Auch die Land- und Seegrenzen der Türkei sind teilweise wieder geöffnet, jedoch gibt es ein Einreiseverbot bei der Einreise aus dem Iran (nur türkischen Staatsangehörigen vorbehalten) und Beschränkungen beim Fährverkehr mit Griechenland (nur griechischen Staatsangehörigen möglich) sowie bei der Ein-und Ausreise nach Georgien (nur möglich für georgische bzw. türkische Staatsangehörige).
Bei Einreise in die Türkei werden Gesundheitstests durchgeführt, bei erhöhter Temperaturmessung oder weiteren Symptomen auch ein Corona-Test.
Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg werden keine Impf-, Test oder Genesenennachweise verlangt.
Einreiseformulare
Nein /Trifft nicht zu
Transit
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Einschränkungen möglich.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Die Quarantäneverpflichtung für Reisende aus Deutschland entfällt.
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Alle Einreisenden, die keinen vollst. Impfschutz nachweisen können, müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigenschnelltest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.
Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg werden keine Impf-, Test oder Genesenennachweise verlangt.
Dies gilt nicht für Transitreisende und für Personen im Transportsektor (Flugpersonal, Lkw-Fahrer und Seeleute). Bei Flugreisen ist der Test bereits beim Check-in vorzulegen. Bei Einreisen aus Drittstaaten können vereinzelt PCR-Tests nach Einreise angeordnet werden. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Ein amtliches Nachweisdokument ist verpflichtend.
Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg werden keine Impf-, Test oder Genesenennachweise verlangt.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen. Je nach Situation können lokal beschränkende Maßnahmen verhängt werden.
Lockdown
Derzeit bestehen keine Lockdown-Regelungen.
Hygiene-/Abstandsregeln
Maskenpflicht besteht in Innenräumen, wo Abstand nicht eingehalten werden kann.
Abstandsregeln (3 Schritte Abstand) müssen eingehalten werden, Verstöße werden geahndet. Personenkontrollen sind häufig.
Geschäfte
Geschäfte haben geöffnet. Es kann sein, dass an bestimmten Orten der bei der Einreise generierte HES-Code vorgezeigt werden muss.
Gastronomie
Restaurants und Cafés haben geöffnet.
Hotellerie
Hotels sind unter Einhaltung von Abstands-und Hygieneregeln wieder geöffnet. Einzelne Hotelanlagen wurden von TÜV Süd überprüft. Hotelanlagen unterliegen keiner generellen Maskenpflicht, jedoch sind die Hotelgäste dazu verpflichtet eine Schutzmaske in allen Bereichen zu tragen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Touristen sind von der Maskenpflicht in zahlreichen (Pauschal)-Hotels ausgenommen, Mitarbeiter müssen weiterhin Schutzmasken und Schutzhandschuhe tragen.
Veranstaltungen
Für Veranstaltungen gelten teilweise Beschränkungen (z.B. Kapazitätsbeschränkungen).
Sport & Freizeit
Auch Sporteinrichtungen und Vergnügungsstätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Transport
Im öffentlichen Nahverkehr gelten eine Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Der Betrieb von Intercity-Zügen wurde wieder aufgenommen, in Städten stehen öffentliche Verkehrsmittel wieder zur Verfügung.
Flugbetrieb
An den Flughäfen gelten Hygienevorschriften (z.B. Maskenpflicht) und Einschränkungen beim Handgepäck. Es bestehen diverse internationale Flugverbindungen zu europäischen Destinationen. In stark von ausländischen Touristen frequentierten Flughäfen (wie z.B. Istanbul, Antalya, Muğla oder Izmir) besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Der Flughafen Istanbul hat ein PCR-Testzentrum eingerichtet, das rund um die Uhr geöffnet ist.
Sonstiges
Wer sich in der Türkei mit COVID-19 infiziert bzw. positiv getestet wird, muss sich für 7 Tage selbst isolieren. Die türkischen Behörden bieten eine Übersicht der Covid-Testzentren an.
Um internationalen Touristen einen sicheren Urlaubsaufenthalt in der Türkei zu ermöglichen, wurde ein „Zertifizierungsprogramm für gesunden Tourismus“ eingeführt, welches Schutz vor einer Ansteckung mit COVID 19 garantieren soll. Weitere Informationen finden Sie hier.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Bei der Ausreise müssen türkische Staatsbürger den HES-Code am Flughafen vorzeigen. Bei der Rückreise nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung.
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- Upgrade auf Doppelzimmer seitlicher Meerblick (Wert: ca. € 34,- pro DZ/Woche
- 2 Stopp Transfer - Es werden maximal 2 Hotels pro Transfer angefahren
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- 1x 15-minütgie Schnuppermassage pro Erw.
- Nur buchbar bis 24.11.2024 - zögern Sie nicht zu lange!