Beste Reisezeit:
Urlaubssaison ist das ganze Jahr über. In den Sommermonaten klettert das Thermometer auf über 32 Grad. Es weht aber immer vom Meer her ein frischer Wind
Einreisebestimmungen:
Die Einreisebestimmungen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige, die zu touristischen Zwecken einreisen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.
Einreisedokumente Erwachsene:
- mind. 6 Monate gültiger (vorläufiger) Reisepass
Einreisedokumente Kinder:
- mind. 6 Monate gültiger Kinderausweis (mit Foto)
- mind. 6 Monate gültiger Reisepass
Anmerkungen:
Es müssen Rück- oder Weiterreisetickets nachgewiesen werden und die Einreise über eine Fluggesellschaft erfolgen, dann wird die Touristenkarte DEX-2 erteilt. In diesem Fall ist kein Visum nötig. Das grüne Doppel muss der Passinhaber bei der Ausreise wieder abgeben. Erfolgt die Einreise per Schiff, auf dem Landweg oder mit einem Privatflugzeug, muss ein Touristenvisum beantragt werden. Dieses Visum berechtigt zur mehrmaligen Ein- und Ausreise innerhalb eines Jahres und zu einem Aufenthalt von jeweils bis zu 90 Tagen.
Welche Unterlagen Sie einreichen und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde in Deutschland.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste, die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen, versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich, sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass sich gewalttätige politische Auseinandersetzungen, insbesondere in den Städten, jederzeit spontan entwickeln können. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, sich von Menschenansammlungen und Demonstrationen fernzuhalten.
Sicherheitshinweise:
Grenzgebiet zu Kolumbien:
In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts immer noch eine erhöhte Gefahr von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen.
Von Reisen in die Grenzregion zu Kolumbien wird abgeraten. Abgeraten wird auch von der Ausreise nach Kolumbien über den Landweg. Vorübergehende Schließungen der Grenze zu Kolumbien können - wie in der Vergangenheit des Öfteren geschehen - nicht ausgeschlossen und jederzeit kurzfristig verfügt werden. Grenzschließungen ziehen erfahrungsgemäß teilweise extrem lange Wartezeiten nach sich.
Ferieninsel Margarita:
Auf der Ferieninsel Margarita besteht die Gefahr bewaffneter Raubüberfälle, auch in Hotelanlagen und bei begleiteten und organisierten Gruppenexkursionen.
Als besonders gefährlich gelten das Zentrum von Porlamar und die Küstenorte Playa El Agua und El Yaque.
Piraterie:
Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie entlang der venezolanischen Küste sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht).
Kriminalität:
Eine deutliche Gefährdung sowohl für Individual- als auch für Gruppenreisende stellt die hohe Kriminalitätsrate in Venezuela dar. Entführungen zur Erpressung von Geldzahlungen und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen. Auch Deutsche sind davon betroffen gewesen. Die Straßenkriminalität in venezolanischen Großstädten, besonders in Caracas, ist unvermindert hoch. Auch außerhalb der Städte ist mit Gewaltkriminalität zu rechnen.
Bei Kontrollen durch Uniformierte (Polizei, Militär) im Stadtgebiet, bei Straßenkontrollen, und selbst am Flughafen sind in der Vergangenheit Reisende von den uniformierten Kontrolleuren beraubt oder zu Geldzahlungen bzw. Geldumtausch genötigt worden. Händigen Sie bei derartigen Kontrollen nach Möglichkeit nur eine Kopie Ihres Passes und nicht das Originaldokument aus.
Es wird dringend geraten:
- Fahrten bei Dunkelheit aus Sicherheitsgründen möglichst zu vermeiden.
- Kein Camping und keine Reisen per Anhalter durchzuführen.
- Sich vor Ausflügen ohne einheimische Reiseleiter genauestens zu erkundigen, welche Orte unbedingt zu meiden sind.
- Sich schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas umsichtig zu verhalten; es häufen sich Überfälle unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern. Insbesondere sollte man nicht in der Ankunftshalle des Flughafens auf Transportangebote von vorgeblichen Taxifahrern oder autorisiert wirkenden Personen eingehen, sondern ausschließlich die offiziellen Flughafen-Taxis (schwarze Geländewagen der Marke Ford Explorer mit gelben Kennzeichen) benutzen, die unmittelbar --vor-- der Ankunftshalle warten.
- Besonders während der Dunkelheit ist es auf der Autobahn zwischen dem Flughafen und Caracas mehrfach zu Überfällen gekommen. Die Botschaft rät deshalb generell davon ab, nachts diese Strecke zu benutzen
- Bei der Benutzung von Taxis und Bussen nur Fahrzeuge in gutem technischen Zustand zu wählen, die in Funkverkehr mit ihrer Firmenzentrale stehen. Es können auch Taxis oder Kleinbusse benutzt werden, die vom Hotel ausdrücklich empfohlen werden. Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerteren Taxis und Bussen besteht hohes Risiko ausgeraubt zu werden.
- Auf keinen Fall Widerstand zu leisten, sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommen.
- Geld nur an den dafür ausgewiesenen Schaltern zu tauschen.
- Keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mitzuführen; dieser Rat gilt auch für die Fahrt zum und den Aufenthalt am Flughafen zwecks Abreise.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.
Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Tetanus/Gelbfieber/Diphtherie.
In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Tollwut /Typhus.
Malaria:
In einigen Regionen des Landes besteht ein erhöhtes Risiko. Viele Erkrankungen werden aus dem südöstlichen Bundesstaat Bolivar berichtet.
Reisende in Regionen mit Malariavorkommen, sollten unbedingt eine reisemedizinische Beratung vor der Abreise aufsuchen. Welches Medikament und welche Prophylaxeform (Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation) für den jeweiligen Reisenden die Richtige ist, kann dabei durch ein ärztliches Gespräch geklärt werden. Alle Reisenden, die nach Rückkehr Fieber und/oder Zeichen eines grippalen Infektes entwickeln, sollten sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben, um möglichst früh eine Malaria erkennen und behandeln zu können.
Dengue-Fieber:
Dengue Fieber kommt ganzjährig landesweit vor (auch auf der Insel Margarita), mit regionalen Schwankungen. Die Übertragung erfolgt durch tag- und nachtaktive Mücken.
Mückenschutzmaßnahmen (Hautbedeckende Kleidung, Mückennetze, Lotionen, Sprays, Mückenabweisende Cremes, Räucherspiralen, Coils, etc.) sind empfohlen.
Ein größerer Dengue Fieber-Ausbruch wurde im November 2010 mit über 114.000 Fällen registriert. Die Erkrankungen wurden u.a. aus Falcón, Miranda, Zulia, Merida, Capital District Tachira, Lara und Aragua berichtet.
Gelbfieber:
Es gibt einzelne Infektionsgebiete; v.a. im Grenzgebiet zu Brasilien, in der Parima-Region im Staat Amazonas, sowie in Bolivar besteht ein generelles Gelbfieber-Übertragungsrisiko. Viele Fälle werden auch in in Zulia (v.a. aus den Dörfern Jesus Maria Semprun, Colon und Machiques de Perija), Sucre (Merida) und Tachira (Uribante) registriert.
Sorgfältiger Mückenschutz und Gelbfieber-Impfung sind empfohlen.
Tollwut:
Landesweites Tollwut-Risiko v.a. durch Haustiere (Hunde, Katzen) aber auch durch Fledermäuse. Bei erhöhtem Reiserisiko (z.B. Trekking, Übernachten im Freien) Tollwut-Schutzimpfung erwägen. Bei einer Bissverletzung im Land sollte umgehend eine geeignete Versorgungseinrichtung aufgesucht werden, in der wirksame und moderne Impfstoffe verwendet werden und Hyper-Immunglobuline vorhanden sind. Der Biss der Fledermaus kann u. U. unbemerkt bleiben, da Fledermäuse über sehr kleine Zähne verfügen. Das beinhaltet die Gefahr, dass der Biss nicht wahrgenommen wird und somit die Infektionsgefahr unerkannt bleibt. Dazu gehören die landesspezifischen Bedingungen, das Verhalten des Reisenden, die Reiseart und Reisedauer. Zum Personenkreis der so genannten "Risikogruppe" gehören "Rucksackreisende", Jäger, Waldarbeiter, Tierpfleger, Tierärzte und Personen mit häufigem Tierkontakt. Der Reisende kann sich durch eine aktive Schutzimpfung gegen Tollwut schützen. Als wichtigste Verhaltensmaßnahme für Reisende gilt, insbesondere in den Tropen und Subtropen, freilaufende Tiere (v.a. Hunde und Katzen) nie zu streicheln oder zu berühren. Bei Bissverletzungen oder im Falle von Blut- bzw. Speichelkontakt durch streunende Tiere ist umgehend ein Arzt bzw. medizinische Hilfe aufzusuchen.
Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.
Geographische Lage:
Länge: 64-65° westl. Länge
Breite: 11,5° nördl. Breite
Amtssprache:
Spanisch
Hauptstadt:
La Asunción
Währung:
Bolívar
Kreditkarten/Bargeld
- Kreditkartenzahlung in größeren Geschäften/Hotels/Restaurants möglich
- Geld abheben mit EC-/Kreditkarte nicht immer möglich
- Bargeld in US-Dollar kann in offiziellen Wechselstuben getauscht werden
Landesvorwahl:
0058
Zeitverschiebung:
MEZ -5h
Stromversorgung:
120 Volt, 60 Hertz, ein Adapter ist erforderlich
Adresse der Botschaft:
Botschaft von Venezuela
10785 Berlin
Schillstraße 10
Tel: +49 30 8322400
Fax: +49 30 832224020
embavenez.berlin@botschaft-venezuela.de
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