wichtige Informationen zu den Fiji Inseln

Beste Reisezeit:
Günstigste Reisezeit sind die etwas kühleren und trockneren Monate von Juni bis Oktober. Von November bis April muss man mit sehr heftigen Wirbelstürmen rechnen.

Einreisebestimmungen:
Die Einreisebestimmungen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige, die zu touristischen Zwecken einreisen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.
Einreisedokumente Erwachsene:
- drei Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass
Einreisedokumente Kinder:
- drei Monate über die Reise hinaus gültiger Kinderausweis (mit Foto)
- drei Monate über die Reise hinaus gültiger (Kinder-)Reisepass
Anmerkungen:
Reisende erhalten bei der Vorlage von Rück- oder Weiterflugtickets und dem Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von vier Monaten für touristische Zwecke.
Welche Unterlagen Sie einreichen und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde in Deutschland.

EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste, die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen, versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich, sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt rät Reisenden nach Fidschi die aktuelle Sicherheitslage über die Medien zu verfolgen und bei Bedarf weitere aktuelle Informationen beim Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Suva einzuholen.
Wirbelstürme:
Von Oktober bis April muss in Fidschi mit Wirbelstürmen gerechnet werden. Reisenden wird geraten, sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation vor Ort zu informieren.
Innenpolitische Situation:
Nach dem Militärputsch im Dezember 2006 und der Suspendierung der Verfassung im April 2009 wurde im September 2013 eine neue Verfassung gebilligt, die Grundlage für Wahlen im September 2014 sein soll.
Die Sicherheitslage ist aktuell normal, sie kann sich jedoch rasch und unvorhergesehen verschlechtern.
Daher werden vor Ort befindliche Personen zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Sie sollten größere Menschenansammlungen und Kundgebungen meiden, von öffentlichen politischen Meinungsäußerungen absehen und sich über die Medien über aktuelle Entwicklungen informieren. Auch friedliche Demonstrationen können jederzeit in gewalttätige Auseinandersetzungen umschlagen.
Kriminalität:
In urbanen Zentren ist eine zunehmende Kriminalität festzustellen (Diebstähle, Raub Wohnungseinbrüche). Die Täter schrecken dabei mitunter auch vor Gewalt nicht zurück. Die fidschianische Regierung ist angesichts dieser Entwicklung bemühat, die Effizienz der Polizei weiter zu verbessern.
Besucher sollten keine Wertsachen sichtbar bei sich tragen. Ferner wird empfohlen, ab Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten zu lassen und auf Fahrten per Anhalter zu verzichten.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften bei der Direkteinreise aus Europa. Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.

Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Tetanus/Diphtherie.
In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Typhus/Hepatitis-B.
Typhus:
Aus dem südpazifischen Inselstaat Fidschi, nördlich von Neuseeland, werden Typhus-Fälle berichtet. Vereinzelte Fälle wurden aus der Nördlichen Division in Taveuni, Qamea, Matei, Somosomo, Navakawau und Vatuulo Estate registriert. Nach Aussage der Gesundheitsbehörden ist die Ursache auf eine unzureichende Hygiene bei der Zubereitung von Speisen zurückzuführen. Reisenden wird empfohlen, eine sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene einzuhalten. Ein Typhus-Impfschutz sollte bei Reisen in Risikogebiete oder bei erhöhtem Risiko durch Rucksack- oder Trekkingreisen in Betracht gezogen werden.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.

Geographische Lage:
Länge: 177-180° östl. Länge Breite: 16-19° südl. Breite

Amtssprache:
Fidschi, Englisch

Hauptstadt:
Suva

Währung:
Fidschi-Dollar

Kreditkarten/Bargeld
- gängige Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert
- Bankautomaten sind in größeren Städten vorhanden
- Reiseschecks können in Banken/Wechselstuben/größeren Hotels eingelöst werden

Landesvorwahl:
00679

Zeitverschiebung:
MEZ +11h

Stromversorgung:
240 Volt, 50 Hertz, ein Adapter ist erforderlich

Adresse der Botschaft:
Embassy of the Republic of Fiji
GB-London SW7 5BN
34, Hyde Park Gate
Tel: +44 207 5843661
Fax: +44 207 5842838
mail@fijihighcommission.org.uk
www.fijihighcommission.org.uk