Mövenpick Bur Dubai
Austattung
Inklusivleistungen
- Flug (Umsteigeverbindungen möglich) in der Economy-Class nach Abu Dhabi oder Dubai und zurück
- 6 Nächte im 5-Sterne Hotel „Mövenpick Bur Dubai“ im Doppelzimmer Superior mit Frühstück
- Upgrade auf Halbpension
- Upgrade auf DZ Executive inkl. Zugang zur Executive Lounge
- Express Check-In/Check-Out
- Day-time Refreshments (Tee/Kaffee, Softdrinks, Säfte) in der Lounge
- Alkoholische Getränke (Bier, Wein, Whiskey, Gin, Rum, Wodka) und eine Auswahl an Canapés während der Happy Hour in der Executive Lounge
- Dubai City Tour inkl. Heritage Tour auf der Queen Elizabeth 2 inkl. Mittagessen & Softgetränke (Transfer inkludiert)
Erleben Sie Dubais reiche Kultur und Geschichte auf einer unvergesslichen Tour. Besuchen Sie die Dubai Marina, Palm Jumeirah, Juwelier- und Ledergeschäfte sowie den Gewürz Souk. Genießen Sie ein köstliches Mittagessen auf der Queen Elizabeth und nehmen Sie an einer Heritage Tour teil.
- 2x täglich kostenloser Shuttle zum Kite Beach & zur Dubai Mall
- Inklusive Flasche Wein bei Ankunft auf dem Zimmer
- Deutschsprachige Reiseleitung
Verpflegung
Halbpension in Ihrem 5-Sterne-Hotel Mövenpick Bur Dubai:
- Frühstück
- Mittag- oder Abendessen in Buffetform
- Dine Around zum Abendessen in Menüform (Sunset Bar, Garden Roof oder Chutneys)
- Wasser, alkoholfreie Getränke, Kaffee und Tee während der Mahlzeiten
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Das Einzelzimmer ist ein Doppelzimmer Executive zur Alleinbenutzung.
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Hinweise:
- Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert.
Bettensteuer (obligatorisch, pro Zimmer/Nacht, vor Ort zu zahlen):
- Dubai und Ras Al Khaimah: 5-Sterne-Hotels: 20 AED // 4-Sterne-Hotels: 15 AED // 2- und 3-Sterne-Hotels: 10 AED
- In den Emiraten Abu Dhabi, Adschman, Schardscha, Fudschaira und Umm al Quwain wird keine Bettensteuer erhoben
Altersgrenzen in Hotels:
- Keine Personen unter 21 Jahren, die alleine ohne eine ältere Begleitperson (Eltern oder Verwandte) reisen
- Kein Alkoholausschank an Personen unter 21 Jahren
Ramadan:
- Während des Ramadan kann es tagsüber zu leichten Einschränkungen bei den angebotenen Speisen kommen.
Weitere Informationen:
- Das Hotel kann eine Kreditkartengarantie oder eine Bargeldkaution beim Check-in verlangen. Die Rückerstattung erfolgt dann beim Check-out abzüglich kostenpflichtiger Leistungen (Minibar, Restaurant usw.)
- In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird Gästen, die ein Arbeitsvisum für die VAE haben, in der Regel ein anderer Preis angeboten, daher kann es zu einem Aufpreis im gebuchten Hotel kommen.
- Regionsbeschreibung
Vereinigte Arabische Emirate, ein Reiseziel, das Assoziationen an die Erzählungen aus 1001 Nacht hervorruft. Heute gehören die Emirate zu den beliebtesten Urlaubszielen mit herrlichen Stränden und modernen Metropolen im orientalischen Stil. Erleben Sie die einzigartige Mischung von Tradition und Gegenwart – faszinierende Wüstenlandschaften, Beduinendörfer, Kamelmärkte und Palmenoasen als Kontrast zu luxuriösen Hotels von höchstem internationalen Standard.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Vereinigte Arabische Emirate
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Reisen in oder über die Vereinigten Arabischen Emirate sind möglich. Je nach Ankunftsflughafen gelten mitunter sehr unterschiedliche Vorschriften; die Details finden sich auf den Seiten der einzelnen Unterregionen Dubai und Abu Dhabi.
Flüge von und nach Ländern des südlichen Afrikas werden ausgesetzt, welche von der Omikron-Virus-Variante betroffen sind.
Einige Anlegestellen haben wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet.
Einreiseformulare
Ausländer müssen bei der Ankunft unter Umständen eine Auslandskrankenversicherung nachweisen; Kopien aller wichtigen Dokumente sollten mit sich geführt werden.
Für die Einreise nach und das problemlose Bewegen innerhalb Abu Dhabis sollte frühzeitig die App 'AlHosn' heruntergeladen werden. Die Details zu den jeweils abweichenden Regeln finden sich auf den Seiten der einzelnen Unterregionen Dubai und Abu Dhabi.
Transit
Transitreisen über die Vereinigten Arabischen Emirate sind erlaubt. Der Transit ist für Reisende aus Österreich, Deutschland und der Schweiz ohne Vorlage eines Tests möglich, wenn der Flughafen nicht verlassen wird. Transitreisendedürfen sich für max. 12 Stunden in Abu Dhabi aufhalten. Viele Airlines verlangen generell ein negatives Testergebnis, unabhängig vom Zielland. Für den Transit sollte deshalb unabhängig von den örtlichen Vorschriften ein negativer PCR-Test mitgeführt werden.
In den verschiedenen Emiraten kann es unterschiedliche Regeln und Voraussetzungen geben (s. Unterregionen Dubai und Abu Dhabi).
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Quarantänevorschriften weichen je nach Einreiseort ab und können ggf. auch ganz entfallen (s. Unterregionen Dubai und Abu Dhabi).
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Testvorschriften weichen je nach Einreiseort ab (s. Unterregionen Dubai und Abu Dhabi).
Der Testnachweis muss auf Arabisch oder Englisch vorgezeigt werden.
Touristen auf Kreuzfahrtschiffen benötigen beim Anlegen einen negativen COVID-19-Test. Dieser kann in Absprache mit den Kreuzfahrtschiffsbetreibern organisiert werden.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.
Der Impfnachweis muss mit einem QR-Code versehen sein.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
In den verschiedenen Emiraten kann es vor Ort abweichende Regeln und Einschränkungen geben (s. Unterregionen Dubai und Abu Dhabi). Regionsspezifische Regelungen können sich schnell ändern, bei Verstoß droht eine Geld- oder Gefängnisstrafe.
Hygiene-/Abstandsregeln
Das Tragen von Gesichtsmasken und die Wahrung des Mindestabstands (2 Meter) sind in der Öffentlichkeit obligatorisch. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld sowie weitere Konsequenzen. Öffentliche und private Versammlungen sind bis auf weiteres untersagt. Private Treffen sind nur mit Familienangehörigen des 1. und 2. Grades gestattet.
Abstandsregeln wurden für den Tourismus und die Wirtschaft aufgehoben.
Geschäfte
In den verschiedenen Emiraten kann es vor Ort abweichende Regeln und Einschränkungen geben (s. Unterregionen Dubai und Abu Dhabi). Es gelten strenge Hygiene-und Abstandsregeln.
Gastronomie
In den verschiedenen Emiraten kann es vor Ort abweichende Regeln und Einschränkungen geben (s. Unterregionen Dubai und Abu Dhabi). Vielerorts sind Restaurants unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Es gelten Hygiene-und Abstandsregeln.
Hotellerie
Jedes Emirat hat seine eigenen Hygiene-und Abstandsregeln, so weichen etwa die Richtlinien eines Hotelbetriebes in Dubai von denen in Fujairah ab.
Veranstaltungen
Öffentliche Versammlungen, Events und Veranstaltungen bleiben bis auf Weiteres verboten. Die Weltaustellung wurde von 2020 auf 2021 verschoben.
Sport & Freizeit
Strände und Fitnesscenter sind mit zahlreichen Hygiene-und Abstandsregeln geöffnet. Auch religiöse Stätten und Sehenswürdigkeiten sind unter Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Transport
Mit teilweisen Einschränkungen bei Fahrzeiten und Kapazitäten ist zu rechnen.
Flugbetrieb
Die Flughäfen Abu Dhabi, Dubai und Schardscha sind wieder geöffnet. Es gibt eine Maskenpflicht. Das Landeverbot für Maschinen aus Indien und anderen Staaten wurde am 05.08. aufgehoben.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Ja / trifft zu
Zusätzliche Informationen zur Ausreise
Die Airline Etihad verlangt einen negativen PCR-Test von jedem Flugpassagier.
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- Upgrade von Frühstück auf Halbpension (Wert: € 350,- pro Zimmer)
- Upgrade auf Doppelzimmer Executive inkl. Zugang zur Executive Lounge (Wert: € 276,- pro Zimmer)
- Dubai City Tour inkl. Heritage Tour auf der Queen Elizabeth 2 inkl. Mittagessen & Softgetränke (Wert: ca. € 180,- pro Zimmer)
- Flasche Wein bei Ankunft auf dem Zimmer inklusive
- Nur buchbar bis 08.01.2025 - zögern Sie nicht zu lange!