Golden Beach Resort
Austattung
Inklusivleistungen
- Flug nach Hurghada und zurück nach Deutschland in der Economy-Class
- 2-Stopp-Transfer Flughafen - Hotel - Flughafen (der 2. Stopp ist das eigene Hotel!)
- 7 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Golden Beach Resort im Doppelzimmer mit Gartenseite
- Upgrade auf ein Doppelzimmer seitl. Meerblick - nur solange der Vorrat reicht
- Ultra All Inclusive Verpflegung
- Early Check-In & Late Check-Out mit VIP Check-In
- 20% Ermäßigung auf Wellness
- 20% Ermäßigung auf den Wäscheservice
- Deutschsprechende Reiseleitung
nicht inkludierte Leistungen
- Visum, ca. € 30,- pro Person
- Trinkgelder
- Private Ausgaben
Verpflegung
Ultra All Inclusive in Ihrem 4-Sterne Hotel Golden Beach Resort:
- Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform
- 1x pro Woche Abendessen im italienischen oder orientalischen A-la-carte Restaurant (Reservierung erforderlich)
- Spätaufsteherfrühstück
- Tagsüber Snacks
- Nachmittags Kaffee/ Tee und Gebäck
- Lokale alkoholfreie sowie alkoholische Getränke von 10 Uhr bis 24 Uhr an den jeweils geöffneten Bars
- Gegen Gebühr: Importierte Getränke und weitere Extras, wie z.B. frisch gepresste Fruchtsäfte.
Hinweis: Das Tragen eine All Inclusive-Armbandes ist obligatorisch. Wein wird nur zu den Mahlzeiten serviert. Kinder unter 18 Jahren erhalten keinen Alkohol.
Wunschleistung
Alle zubuchbaren Leistungen, z.B. andere Dauern (14 Nächte, 21 Nächte), andere Zimmerkategorien, Ausflüge, Zug zum Flug
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
• Ihr Upgrade auf ein Doppelzimmer seitl. Meeerblick verfügt bei sonst gleicher Ausstattung über einen seitlichen Blick auf das Rote Meer.
Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Kinder/Familien:
Hinweise:
Check-Out bis ca. 12:00 Uhr
Akzeptierte Zahlungsmittel: Euro/ Master Card, Visa-Card
Landeskategorie: 4-Sterne.
Mindestalter: Bitte beachten Sie, dass mindestens ein Reiseteilnehmer der Buchung 18 Jahre alt sein muss.
Eingeschränkte Mobilität: Aus unserer Sicht ist die Hotelanlage für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
Bitte beachten Sie, dass das Unterhaltungsprogramm, die Kinderbetreuung und das Fernsehprogramm nicht zwangsläufig in deutscher Sprache angeboten werden, solange nichts genaueres in unserer Hotelbeschreibung aufgeführt wird.
Saisonale Einschränkungen:
Hinweise zur Einreise und Visa:
Hinweise zu Nachtflügen:
- Regionsbeschreibung
Ägypten
Wunderschönes kristallklares Meeresblau und eine atemberaubende Unterwasserwelt faszinieren jeden Urlauber. Egal, ob Sie Sonnenanbeter, Kitesurfer, Schnorchler oder Taucher sind, hier werden Sie einen unvergesslichen Urlaub erleben.
Ihr Urlaubsort: Hurghada
Der Ferienort Hurghada hat sich in den letzten Jahren zu einem lebhaften Ferienparadies entwickelt. Entlang der Strände der Stadt reihen sich die weitläufigen Hotelanlagen der Region, zumeist nur zwischen 5 und 20 km vom Ortszentrum entfernt. Das sonnige Klima und das breite Sportangebot der Hotels locken sowohl Sonnenanbeter als auch Aktivurlauber an. Im Ortskern von Hurghada befinden sich zahlreiche Bars, Restaurants und Souvenirläden. Den Besuch des Basars, auf dem Sie das orientalische Flair in vollen Zügen erleben können, sollten Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Ägypten
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Aus Sicherheitgründen wird vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die ägyptischen Urlaubsorte am Roten Meer sowie der Rest des Landes sind für ausländische Urlauber geöffnet. Informationen über die Einreisebestimmungen können u.a. auf der Website der ägyptischen Botschaft nachgelesen werden.
Einreiseformulare
Bei ankommenden Passagieren werden Temperaturmessungen durchgeführt, auch eine Gesundheitskarte (in Papierform) ist auszufüllen. Diese kann auch bereits beim Check-In im Abreiseland benötigt werden. Der Nachweis einer gültigen Reisekrankenversicherung ist laut EgyptAir nicht mehr nötig, es wird jedoch empfohlen, eine abzuschließen, da diese in einzelnen Fällen geprüft wurde.
Transit
Laut Auswärtigem Amt ist die Weiterreise in andere Länder teilweise eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Die verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland entfällt. Voraussetzung ist, dass bei der Einreise keine Krankheit festgestellt wird. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann es dennoch zu einer Pflichtisolation in einem staatlichen Krankenhaus kommen. Reisende, die sich nach der Einreiseeinem Test unterziehen, müssen sich bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses in ihrem Hotelzimmer isolieren (ACHTUNG: Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten an den Flughäfen kommen und die Testergebnisse können mit Verspätung eintreffen).
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Einreisende, die keine Impfung vorweisen, müssen einen negativen PCR-Test (max. 72h bei Einreise alt, über den Flughafen Frankfurt max. 96h alt) oder einen negativen Antigentest (max. 24h alt) vorlegen. Dieser schriftliche Nachweis muss in englischer oder arabischer Sprache erfasst sein und muss unbedingt die erforderlichen Details zu Datum und Uhrzeit enthalten, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Ägyptische Behörden verlangen unter bestimmten Umständen einen QR-Code auf dem Testergebnis. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Alternativ können Touristen bei Einreise über die Flughäfen von Hurghada, Sharm El Sheikh, Marsa Alam und Taba vor Ort, gegen einen Unkostenbeitrag von 30 Euro, einen Corona-Test durchführen lassen (mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen). Nach dem Test werden die Touristen unter Einhaltung der bestehenden Hygiene- und Sicherheitsregeln umgehend zu den gebuchten Hotels transferiert (Testergebnisbekanntgabe innerhalb 48 Stunden).
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die erste Impfdosis in Verbindung mit einer Genesung von COVID-19 in Ägypten nicht als vollständige Impfung anerkannt wird. Eine Impfbescheinigung ist außerdem nur mit QR-Code gültig.
Reisende aus Ländern mit problematischen COVID-19-Varianten müssen sich trotz Impfung möglicherweise einem Schnelltest bei der Einreise unterziehen.
Akzeptiert werden Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Sinopharm, Sinovac oder Sputnik und Johnson & Johnson. [IMPFWebsiteVerweis]
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 ist mit eingeschränkten Reisemöglichkeiten im ganzen Land zu rechnen. Es finden Gesundheitsuntersuchungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden ist Folge zu leisten.
Ausländische Staatsangehörige, die andere Teilen Ägyptens (mit Ausnahme von Transitreisenden aus Übersee) als die Gouvernements Rotes Meer, Süd-Sinai und Marsa Matrouh bereisen möchten, müssen einen negativen PCR Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzeigen. Bei Einreise in die touristischen Gouvernements (Rotes Meer, Süd-Sinai und Marsa Matrouh) wird ebenfalls ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) benötigt.
Hygiene-/Abstandsregeln
An öffentlichen Orten und Gebäuden, in Geschäften sowie in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Weiterhin sollen größeren Menschenansammlungen gemieden werden, hygienische Vorsichtsmaßnahmen (Vermeidung von Händeschütteln und Wangenküsse) gelten weiterhin. Es finden stichprobenartige Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei Nichtbefolgung der COVID-Maßnahmen drohen beträchtliche Verwaltungsstrafen.
Geschäfte
Alle kommerziellen Geschäfte und Handwerkszentren müssen strenge Hygiene-und Abstandsregeln einhalten, einschließlich einer Maskenpflicht. Es gelten verkürzte Öffnungszeiten.
Gastronomie
Restaurants, Lokale und Bars sind mit verkürzten Öffnungszeiten geöffnet. Ausgenommen hiervon sind Lieferdienste. Shishabars müssen geschlossen bleiben.
Während Ramadan (02.04. bis 02.05.) sind die Öffnungszeiten verlängert.
Hotellerie
Hotels in den touristischen Zonen haben geöffnet, anderswo dürfen Beherbergungsbetriebe nur mit reduzierter Kapazität öffnen. Des Weiteren müssen eine Reihe anderer Gesundheitsmaßnahmen (Zertifikat ‘Hygiene Safety‘) ergriffen werden.
Veranstaltungen
Große, öffentliche Versammlungen sind verboten, aber Kinos und Theater dürfen wieder mit 70% Auslastung öffnen.
Alle Museen und archäologischen Stätten sind für Besucher geöffnet, jedoch gibt es Kapazitätsobergrenzen und am Eingang finden Temperaturmessungen statt.
Sport & Freizeit
Fitnesscenter und Sportclubs sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet. Öffentliche Parks und Strände können kurzfristig geschlossen werden. Museen sowie kulturelle Einrichtungen und archäologische Stätten sind mit eingeschränkten Kapazitäten geöffnet.
Transport
Der gesamte öffentliche und private Personenverkehr ist eingeschränkt verfügbar. Es besteht Maskenpflicht und jeder zweite Platz im Bus muss leer bleiben. Taxen dürfen maximal zwei Personen befördern (Fahrer und Fahrgäste müssen Schutzmasken tragen) und es gelten strenge Hygienekonzepte. Außerdem ist der öffentliche Nahverkehr vor allem zwischen Mitternacht und 4 Uhr stark reduziert. Es dürfen ausgewählte Nil-Kreuzfahrten wieder stattfinden.
Flugbetrieb
Internationale Flugverbindungen, Inlands-und Transitverbindungen sind teilweise wieder verfügbar. An Flughäfen finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und teilweise Tests auf COVID-19 statt.
Sonstiges
Reisende, die sich während ihres Aufenthalts in Ägypten mit COVID-19 infizieren, müssen mit einer 14-tägigen Quarantäne rechnen.
Die ägyptische Regierung hat eine englischsprachige Hotline für Touristen eingerichtet, wo Fragen zu Hygiene- und Corona-Schutzmaßnahmen beantwortet werden. Unter der Inlandstelefonnummer 19654 können Urlauber täglich zwischen 9 und 15 Uhr anrufen.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Zusätzliche Informationen zur Ausreise
Positiv getestete Personen können frühestens nach 10 Tagen ausreisen. Hierfür wird ein ärztliches Attest benötigt, in dem eingetragen ist, wann der PCR-Test positiv ausgefallen ist, und dass der Patient in den letzten 3 Tagen (von insgesamt 10 Tagen ab PCR-Diagnose) symptomfrei ist.
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
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- Upgrade auf ein Doppelzimmer seitl. Meerblick (Wert: ca. € 56,- pro DZ/Woche) - nur solange der Vorrat reicht
- Early Check-In & Late Check-Out mit VIP Check-In
- 20% Ermäßigung auf Wellness
- 20% Ermäßigung auf den Wäscheservice
- Nur buchbar bis 08.01.2025 - zögern Sie nicht zu lange!