4* Salalah Roulette & Fanar Hotel & Residences
Inklusivleistungen
- Flug nach Salalah und zurück nach Deutschland
- Transfers laut Reiseverlauf
- 3 Nächte in einem der 4-Sterne Salalah Roulette Hotels (z.B. Belad Bont Resort, Salalah Gardens oder Juweira Boutique Hotel) in einem Doppelzimmer mit Halbpension
- Ausflugspaket "Kokospalme" mit deutschsprachiger Reiseleitung und 1 Flasche Wasser während der Ausflüge geschenkt
- Salalah City Tour
- Salalah Ost
- Salalah West
- 6 Nächte im 5-Sterne Fanar Hotel & Residences im Doppelzimmer Deluxe mit All Inclusive
- Upgrade auf ein Doppelzimmer Pool- oder Lagunenblick
- Kostenfreier Eintritt in den Hawana Aqua Park
Verpflegung
Halbpension in Ihrem 4-Sterne Roulette Hotel:
- Frühstücks- und Abendbuffet
All Inclusive im 5-Sterne Hotel Fanar Hotel & Residences:
- Frühstück, Mittag- und Abendessen
- Langschläferfrühstück
- Tagsüber Snacks
- Nachmittags Kaffee, Tee und Gebäck
- Ausgewählte nichtalkoholische Getränke von 12:00 - 23:30 Uhr
- Ausgewählte alkoholische Getränke von 12:00 - 15:00 Uhr und 18:00 – 23:30 (freitags ab 14:00 Uhr)
- Tägliche Auffüllung der Minibar mit Wasser
- Dine Around Konzept mit den Hotels Salalah Rotana Resort und Juweira Boutique Hotel (zum Teil mit Aufpreis, bis 30.04.2025 und ab dem 01.10.2025)
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Die Upgrade Zimmer verfügen bei gleicher Ausstattung noch über einen Pool- oder Lagunenblick.
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Kinder:
Hinweise:
Die offizielle Landeskategorie des Hotels beträgt fünf Sterne.
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Kinder:
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Kinder:
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Kinder:
- Regionsbeschreibung
Oman
Der Oman, ein Juwel der Arabischen Halbinsel, vereint beeindruckende Natur, reiche Geschichte und herzliche Gastfreundschaft. Das Land bietet spektakuläre Wüsten, grüne Oasen, schroffe Berge und traumhafte Strände. Historische Forts und UNESCO-Stätten wie die Weihrauchstraße erzählen von seiner kulturellen Bedeutung. Ob Abenteuer in der Wüste, Erholung an der Küste oder Entdeckung der charmanten Hauptstadt Maskat – der Oman fasziniert mit Vielfalt und Authentizität.
Ihr Urlaubsort Salalah
Salalah, die Hauptstadt der Region Dhofar im Oman, besticht durch ihre einzigartige Mischung aus Natur, Kultur und Entspannung. Besonders bekannt ist sie für die grüne Khareef-Saison, wenn die Landschaft während der Monsunzeit erblüht. Traumhafte Strände mit weißem Sand und türkisfarbenem Meer laden zum Erholen und Entdecken ein. Historische Stätten wie die antike Weihrauchstraße, üppige Kokospalmenhaine und die herzliche Gastfreundschaft der Menschen machen Salalah zu einem besonderen Reiseziel für Natur- und Kulturliebhaber.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Oman
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Staatsbürger, Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder Reisende mit Visum müssen eine vollständige Impfung (mindestens zwei Impfdosen) bei der Einreise nachweisen.
Einreiseformulare
Reisende müssen nachweisen, dass sie einen Krankenversicherungsschutz besitzen, der mindestens 30 Tage einer COVID-19 Behandlung abdecken kann.
Transit
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Der aktuelle COVID-19-Impfschutz wird durch Vorlage eines Impfzertifikats mit QR-Code nachgewiesen.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Oman werden solche Informationen z.B. über die Webseite der Flughafenbehörde zur Verfügung gestellt.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Das öffentliche Leben in Oman ist weiterhin eingeschränkt (siehe nachfolgende Kategorien).
Im Gouvernement Musandam liegen derzeit keine Bewegungsverbote vor. Jedoch müssen Einwohner, die in das Gouvernement einreisen, mindestens eine Impfung erhalten haben, während nicht-Einwohner vollständig geimpft sein müssen. Gleiches gilt für alle, die in das Gouvernement Dhofar einreisen.
Hygiene-/Abstandsregeln
In öffentlichen, geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht. Ein Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen können hohe Geldbußen und/oder Haftstrafen verhängt werden.
Geschäfte
Viele Geschäfte und Einkaufszentren sind unter strengen Auflagen (u.a. Kapazitätsbeschränkungen) geöffnet. Es besteht Maskenpflicht.
Gastronomie
Restaurants sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) geöffnet.
Hotellerie
Hotels sind geöffnet.
Veranstaltungen
Veranstaltungen dürfen unter Kapazitätseinschränkungen stattfinden.
Sport & Freizeit
Öffentliche Parks und Strände sind wieder geöffnet. Auch Sport- und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätsbeschränkungen) geöffnet.
Transport
Der öffentliche Verkehrsbetrieb wurde wieder aufgenommen, in den Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht.
Flugbetrieb
Der Flugbetrieb wird in eingeschränktem Umfang wieder aufgenommen. Auf Flughäfen besteht Maskenpflicht.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- Ausflugspaket "Kokospalme" mit 3 Ausflügen geschenkt (Wert: € 389,- pro Zimmer)
- Upgrade auf ein Doppelzimmer Pool- oder Lagunenblick im 5-Sterne Fanar Hotel & Residences (Wert: € 100,- pro Zimmer)
- Kostenfreier Eintritt in den Hawana Aqua Park im 5-Sterne Fanar Hotel & Residences
- Dine Around Konzept im 5-Sterne Fanar Hotel & Residences
- Nur buchbar bis 08.01.2025 - zögern Sie nicht zu lange!