Sentido Lago di Garda Premium Village
Austattung
Inklusivleistungen
- 7 Nächte im 4-Sterne Sentido Lago di Garda Premium Village (Landeskategorie) im Studio Comfort Hillside
- Upgrade in eine höhere Unterbringungskategorie
- Halbpension wie beschrieben
- Nutzung des Außenpools
- Bettwäsche und Handtücher Erstausstattung, Energiekosten, Endreinigung
- 1 Parkplatz pro Unterkunft
- WLAN
nicht inkludierte Leistungen
- Das Mitbringen von Hunden ist kostenfrei möglich, bitte bei Buchung mit angeben
- Kaution (bar, ca. € 100.-/Aufenthalt)
- Gegen Gebühr: Münzwaschautomat, Bettwäsche- und Handtuchwechsel, Zwischenreinigung
Verpflegung
Halbpension bestehend aus:
- Frühstücksbuffet
- 4-Gänge-Abendwahlmenü
Wunschleistung
- Festpreis für die 3. Person pro Aufenthalt mit 2 Vollzahlern: € 239.-
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Kinder/Familien:
Hinweise:
- Regionsbeschreibung
Ihr Urlaubsort Desenzano del Garda liegt im Südwesten des Gardasees und ist die größte Stadt in der Region. Sie ist für ihr angenehmes Klima, die ideale Infrastruktur und das überaus reiche und abwechslungsvolle kulturelle Erbe bekannt. Lauschige Buchten und malerische Strandufer verlocken zum Baden. Wassersportler zieht es zum Segeln, Wind- und Kitesurfen auf das klare Wasser des Sees hinaus. Hoch thront die mittelalterliche Burgruine über Desenzano del Gardas Altstadt mit dem Alten Hafen. Über die Seepromenade erreichen Sie den neuen Hafen; im größten Hafen am Gardasee können Sie häufig mehrstöckige Ausflugsschiffe wie die luxuriöse Antares bewundern. Einen Spaziergang zum Leuchtturm auf der Hafenmole belohnen weite Aussichten auf den von Palmen gesäumten See. Entlang seiner Ufer und im historischen Zentrum empfangen Sie gemütliche Trattorien und elegante Restaurants mit italienischen Spezialitäten.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Italien
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
EU-Bürger dürfen nach Italien einreisen, Einreisen aus Drittländern sind jedoch noch beschränkt. An italienischen Flughäfen und Häfen sowie im Überlandverkehr ist mit Gesundheitskontrollen und Temperaturchecks zu rechnen. Auf Flügen nach Italien muss eine Maske getragen werden. Weitere Einreiseinformationen stellt u.a. die italienische Botschaft zur Verfügung, ein sehr hilfreiches Portal der italienischen Behörden mit den genauen Einreisebestimmungen (in italienischer oder englischer Sprache) findet sich unter Unità di Crisi.
Einreiseformulare
EU-Bürger müssen ein Online-Formular (PLF) ausfüllen. Nur bei technischen Problemenkann ein Selbsterklärungsformularausgedruckt mitgeführt werden. Wird das Passenger Locator Form (PLF) nicht ausgefüllt, muss die Einreise dem zuständigen italienischen Gesundheitsamt am Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione del’azienda sanitaria locale) angezeigt werden.
Da es je nach Region Unterschiede bezüglich der Anmeldung vor der Einreise gibt, wird dringend empfohlen, sich vor Anreise über die geltenden Bestimmungen der jeweiligen Region zu informieren.
Transit
Die Durchreise durch Italien (mit dem eigenen PKW) ist aus EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne weitere Einschränkungen möglich; für Transitreisen per Bus oder Zug gilt jedoch die Registrierungspflicht.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Reisende begeben sich für 5 Tage Quarantäne, wenn sie keinen negativen COVID-19-Test mitführen oder wenn sie ungeimpft sind. Der Nachweis kann über das "EU Digital COVID Certificate" erfolgen.
Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium sowie die italienische Botschaft.
Reisende, die nicht aus Ländern der EU einreisen, können weitere Informationen dem Hilfsfragebogen der italienischen Regierung entnehmen.
Minderjährige sind von der Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie mit einem Elternteil einreisen, welches ebenso von der Quarantänepflicht ausgenommen ist.
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Bei der Einreise aus EU-Ländern und dem Schengen-Raum ist die Vorlage einer negativen Testbescheinigung (PCR- oder Antigentest) bzw. des digitalen COVID-Zertifikats der EU erforderlich. Dies entspricht dem "Green Pass", welcher in Italien genutzt wird.
Zusätzlich können bei der Einreise zufällige COVID-19-Tests durchgeführt werden.
Ausgenommen von der Testpflicht sind berufliche Grenzgänger oder Personen, die einen Tagesausflug machen (dies gilt nur für Personen, die nicht weiter als 60 Kilometer entfernt von der italienischen Grenze wohnen). Verschiedene Airlines verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Reisende gelten als vollständig geimpft, wenn sie:
• eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
• nach einer Grundimmunisierung eine Genesung durchlebten
• die Grundimmunisierung nicht länger als 270 Tage zurückliegt
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Seit dem 01.04. entfällt das System der Zoneneinteilung.
Hygiene-/Abstandsregeln
Die Maskenpflicht im Freien ist seit 11.02. aufgehoben. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Unterhaltungseinrichtungen oder bei Sportveranstaltungen gilt sogar die FFP2-Maskenpflicht; dort ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten. Eine Maske muss daher immer mitgeführt werden.
Es gilt ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern in der Öffentlichkeit.
Die Maskenpflicht bleibt bis mind. 30.04. aufrechterhalten.
Geschäfte
Alle Geschäfte und Einzelhändler dürfen öffnen. Dienstleistungen mit fehlendem Mindestabstand (Frisör, Kosmetik) sind unter Einhaltung von Sicherheitsprotokollen gestattet.
Gastronomie
Die Vorlage eines "Grünen Passes" ist nötig, um Innenbereiche von Restaurants zu betreten. In Außenbereichen ist seit 01.04. kein Nachweis mehr nötig.
Hotellerie
Seit dem 01.04. ist kein Nachweis mehr nötig, um Dienstleistungen in Hotels in Anspruch zu nehmen.
Veranstaltungen
Konferenzen sowie Messen und private Feierlichkeiten (Hochzeiten, Taufen) sind erlaubt. Kulturelle Veranstaltungen dürfen im Freien mit dem "Grünen Pass" stattfinden, in Innenräumen mit einem "Super Green Pass".
Sport & Freizeit
Alle Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Grundsätzlich darf mit Sicherheitsabstand Sport in der Öffentlichkeit getrieben werden. Strände sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Für den Besuch von Schwimmbädern, Thermen, Fitness-Studios sowie von einigen Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien wird die Vorlage des "Grünen Passes" verlangt. Der Zugang zu Kinos und Theater (Innenräumen) ist nur mit dem "Super Green Pass" möglich. Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Museen oder Bibliotheken erfordert seit 01.04. keinen Nachweis mehr.
Diskotheken und Nachtclubs sind seit 11.02. wieder geöffnet.
Transport
Es herrscht Mundschutzpflicht, im öffentlichen Verkehrsbetrieb kann es zu Einschränkungen kommen.
Im öffentlichen Fernverkehr ist der "Grüne Pass" erforderlich. Im öffentlichen Nahverkehr ist kein Nachweis mehr erforderlich.
Flugbetrieb
Es herrscht generelle Maskenpflicht an Flughäfen und in Flugzeugen. Außerdem müssen die Masken jede 4 Stunden ausgetauscht werden. Vor jedem Flug müssen Passagiere ein Selbstauskunftsformular ausfüllen um zu versichern, dass sie keinerlei COVID-19-Symptome aufweisen. Viele Fluggesellschaften verlangen die Vorlage eines negativen Testergebnisses. Auskünfte über die einzelnen Flughäfen erhalten Sie in den jeweiligen Unterregionen Italiens.
Der "Grüne Pass" ist für Flüge erforderlich.
Sonstiges
Eine Übersicht über alle italienischen Testlabore finden Sie auf folgender Webseite. Die italienische Regierung stellt zusätzlich regionsspezifische Kontaktdaten und Informationen bereit.
Die Tracing-App "Immuni" soll dabei helfen, eine weitere Verbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen. Eine nationale COVID-19-Hotline +39 1500 ist eingerichtet.
Sollten Reisende Symptome entwickeln, so sind sie verpflichtet sich für 10 Tage zu isolieren und die genannten Nummern zu kontaktieren um einen PCR-Test zu vereinbaren. Handelt es sich bei dem Virusstrang um eine Beta-Mutation, so können sich Reisende nach 10 Tagen Selbstisolation mit einem negativen PCR-Test frei testen, so sie symptomlos sein sollten. Ansonsten sind weitere 14 Tage Selbstisolation verpflichtend. Handelt es sich um eine andere Mutation, so ist auch ein negativer Antigentest ausreichend um sich nach 10 Tagen frei zu testen.
Die vorsorgliche Quarantäne für Geimpfte und Genesene, die engen Kontakt mit einer nachweislich positiv-getesteten Person hatten, wurde durch ein Dekret vom 30.12. ausgesetzt.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu COVID-19-Tests in Italien (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
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