4* Viva Wyndham Maya
Austattung
Inklusivleistungen
- Flug mit renommierten Airlines nach Cancun und zurück
- 14 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Viva Wyndham Maya im Doppelzimmer Superior
- --> 7 Übernachtung schenken wir ihnen
- All Inclusive Verpflegung
- Schnuppertauchen im Pool bei 1x pro Aufenthalt inklusive (Nach Verfügbarkei)
- Abendessen wahlweise in einem der A-la-carte-Restaurants (3x pro Woche)
- Rail & Fly inklusive
- Deutsch sprechende Reiseleitung
Zug zum Flug
Verpflegung
- All Inclusive:
- Fühstück, Mittg- und Abendessen in Buffetform,
- gegen vorherige Reservierung 3 x pro Woche Abendessen in den À-la-carte-Restaurants (im Viva Azteca gegen Gebühr)
- Snacks von 11-19 Uhr
- von 23-6:30 Uhr, 24 Stunden unbegrenzt lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke, Cocktails
- nicht motorisierte Sportarten, Disko, Tanzunterricht, Animations- und Unterhaltungsprogramm, Sonnenliegen und Handtücher an Strand und Pool.
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Superiorzimmer Oceanview: Verfügen über die gleiche Ausstattung wie die Zimmer zur Gartenseite, liegen jedoch zur Meerseite und bieten Meerblick.
Deluxezimmer: Die Deluxe-Zimmer sind moderner und liegen im hinteren Teil des Komplexes, in der Nähe des Swimming-Pools gelegen und bieten den Gästen einen Blick auf den Garten.
Hinweis: In der Karibik sind die meisten Zimmer mit zwei Queensize-Betten ausgestattet (ca. 1, 40 x 2m). Bei Belegung 2 Erwachsene + 1/2 Kinder/3 Erwachsene werden keine zusätzlichen Betten ins Zimmer gestellt, heißt Belegung: 2 Personen pro Bett, auch wenn auf der Bestätigung Zustellbetten aufgeführt sind!
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Sport inklusive: Nach Verfügbarkeit: Fitnesscenter mit Sauna, Fahrräder, Windsurfing, Kajak, Katamaran, Boogie Boards, Schnuppertauchen im Pool, Paddleboard, Wassergymnastik, Bogenschießen, Aerobic, Kletterwand, Stretching, Strandvolleyball, Tennis mit Flutlicht, Sauna, Whirlpool und Boccia am Strand.
Sport gegen Gebühr: Tauchen, Golfen (auf dem Platz von Playacar), Fischen und Höhlentauchen.
Wellness: Spa-Bereich: Alle Anwendungen gegen Gebühr.
Kinder:
Hinweise:
Autoverleih (gegen Geb.)
Kreditkarten Hotel: Amex, Visa, MasterCard.
Hinweise: Behindertengerechte Einrichtungen sind vorhanden; Stromspannung: 110 Volt.
Hinweis 2: In Mexiko können Waschbecken oder auch Badewannen/Whirlpools offen ohne räumliche Trennung im allgemeinen Wohnbereich des Hotelzimmers integriert sein.
Zum 1.4.2021 wurde eine Tourismussteuer in Kraft gesetzt und beträgt derzeit einmalig 224 mexikanische Pesos bzw. ca. 11 US-Dollar pro Person, unabhängig der geplanten Aufenthaltsdauer im Land.
Die Steuer kann vor Abflug elektronisch über folgenden Link bezahlt werden: http://www.visitax.gob.mx/sitio/
Alternativ kann die Steuer auch bar bei Einreise am Flughafen beglichen werden. Hier empfiehlt es sich den Betrag passend in mexikanischen Pesos oder US-Dollar mit sich zu führenIn Mexiko können Waschbecken oder auch Badewannen/Whirlpools offen ohne räumliche Trennung im allgemeinen Wohnbereich des Hotelzimmers integriert sein.
Im Katalog "Fernreisen" Sommer 2024 auf Seite 62.
Im Katalog "Fernreisen" 2024/25 auf Seite 56.
Saisonhinweis: Bei einem Aufenthalt zwischen April und Dezember kann es aufgrund von Wind, Temperatur und Strömung zu einem vermehrten Auftreten von Seegras und Algen kommen. Insbesondere ist dann häufig ein vermehrtes Aufkommen der Braunalgen in der Karibik zu verzeichnen. Hierbei ist der Strand und das Meer beeinträchtigt. Die Hotelleitung und die örtlichen Behörden sind selbstverständlich bemüht betroffene Strandabschnitte in Zusammenarbeit mit den Gemeindeverwaltungen zu säubern. Hierfür ist allerdings der Einsatz entsprechender Gerätschaften nötig, von denen eine leichte Geräuschkulisse ausgeht.
Hinweise zum Zielgebiet: Das Rauchen ist an allen öffentlichen Orten in Mexiko verboten. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, Strände, Parks, Hotels und Restaurants. Verstöße können mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.
- Regionsbeschreibung
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Mexiko
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in folgende Regionen dringend abgeraten:
- Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo, bei Anreise per Schiff oder Flugzeug
- Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo bei Anreise per Flugzeug sowie der Stadt Taxco, sofern An- und Abreise bei Tageslicht erfolgt
- Im Bundesstaat Michoacán die Gebiete westlich der Landeshauptstadt Morelia
- Bundesstaat Sinaloa, mit Ausnahme von Mazatlán, dort Zona Dorada und historisches Zentrum, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug sowie Los Mochis/ Bahnstrecke des „El Chepe“
- Bundesstaat Tamaulipas
- Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte.
Von Reisen in die Bundesstaaten Guanajato und Zacatecas wird abgeraten.
Zu besonderer Vorsicht wird geraten bei Reisen in folgend
Einreisebestimmungen
Die Einreise nach Mexiko ist deutschen Staatsbürgern gestattet.
Für Einreisende, die Symptome aufweisen, kann eine Quarantäne angeordnet werden oder es kann eine Einreise verweigert werden.
DieGrenze zu den USA ist seit 08.11.21 für vollständig Geimpfte wieder geöffnet. Die Landgrenze nach Belize ist für Personen ohne dortigen Wohnsitz geschlossen.
Einreiseformulare
Seit März 2022 muss keine Einreiseanmeldung (Mexico Vuela Seguro) mehr ausgefüllt werden.
Transit
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Es gibt keinerlei Quarantäne-Vorschriften. Die Selbstisolation im Verdachtsfall wird dennoch ausdrücklich empfohlen.
PCR-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Personen sollten weitestgehend zu Hause bleiben, insbesondere die über 60-Jährigen, Personen mit Vorerkrankungen und Schwangere. In den einzelnen Regionen/Bundesstaaten herrschen sehr unterschiedliche Bestimmungen.
Mexiko hat den zuletzt geltenden Gesundheitsnotstand formal beendet, jedoch herrscht noch immer ein Ausnahmezustand. Mangels zentral angeordneter Reiseeinschränkungen innerhalb des Landes haben einige mexikanische Gemeinden autonom Zufahrtsbeschränkungen implementiert. Weiterhin ist ein 4-stufiges Ampelsystem(rot, orange, gelb, grün) in Kraft, welches jede Region einzeln aufgrund der Neuinfektionszahlen bewertet. Zurzeit sind die Farben rot(nur wesentliche Aktivitäten erlaubt) und orange(einige Freizeitaktivitäten eingeschränkt möglich) sowie gelb(alle Arbeitsaktivitäten erlaubt) und grün (der „gewöhnliche“ Alltag kann wieder aufgenommen werden und Vollbetrieb möglich) in den jeweiligen Bundesstaaten aktiv. Es kommt daher regionsspezifisch zur Wiederaufnahme des Betriebs einzelner Firmen, Geschäfte, Hotels und von Restaurants. In Mexiko Stadt gilt bis mindestens 03.04. die grüne Stufe des Ampelsystems.
Manche Regionen in Mexiko (Halbinsel Yucatan, Baja California Sur, Nayarit) haben sich nachhaltig für den internationalen Tourismus durch gezielte Hygienemaßnahmen geöffnet und sind mit einem Gütesiegel (WTTC) versehen.
Hygiene-/Abstandsregeln
Es gibt keine allgemeine Maskenpflicht. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch sehr stark zwischen den einzelnen Bundesstaaten. In den meisten Regionen gelten in der Öffentlichkeit Fahrverbote, Abstandsregeln und die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz.
Geschäfte
Betriebe in Gemeinden/Provinzen und in deren Umgebung, bei denen keine Infektionen festgestellt werden, dürfen die Arbeit wieder aufnehmen. In der "gelben" Zone dürfen Supermärkte und Märkte öffnen. In der "roten" Zone gelten weitreichende Einschränkungen. Es dürfen nur lebensnotwendige Betriebe geöffnet bleiben.
Gastronomie
In "roten Zonen" ist nur Lieferservice erlaubt, in "gelben Zonen" dürfen Restaurants wieder öffnen.
Hotellerie
Hotels in "roten" Regionen bleiben geschlossen und sind nur für systemrelevante Arbeit mit 25 % Kapazität geöffnet, während Hotels in "gelben" Regionen mit 75 % Auslastung wieder öffnen dürfen.
Veranstaltungen
In Regionen, die als "rot" eingestuft werden, bleiben Veranstaltungen untersagt. In "gelben" Regionen sind kulturelle Veranstaltungen mit Kapazitätsbeschränkungen möglich. Kapazitätsbeschränkungen sind in "grünen" Regionen gänzlich aufgehoben.
Sport & Freizeit
In "gelben" Zonen dürfen Sport und Freizeiteinrichtungen mit bis zu 75 % ihrer Kapazität öffnen. In "roten" Zonen haben diese Einrichtungen geschlossen. Viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind in Mexiko-Stadt wieder geöffnet.
Transport
Es gibt einen reduzierten Fahrplan. Das Auswärtige Amt rät von der Nutzung des ÖPNV einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab.
Flugbetrieb
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert oder Flugfrequenzen werden erhöht. Die Route Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt – Frankfurt/Main wird wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
Sonstiges
Die mexikanische Regierung empfiehlt den Download der Regierungsapp "COVID-19MX". Hier kann u.a. ein Gesundheitstest durchgeführt werden. Das Gesundheitsministerium stellt eine Liste der verifizierten Testlabore zur Verfügung. Viele lokale Krankenhäuser, Kliniken und Labore bieten private Tests für Reisezwecke an.
Der Bundesstaat Quinta Roo (Cancun) erhebt eine Touristensteuer. Der Zahlungsnachweis muss am Flughafen vorgelegt werden. Die Zahlung kann über das VISITAX-Webportal erfolgen, das in englischer Sprache verfügbar ist.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Zusätzliche Informationen zur Ausreise
Alle Ausreisenden benötigen ein Ausreiseformular (dieses "Exit-Formular" wird automatisch nach der Einreiseregistrierung (Tourist-Card) erstellt und per Mail zugesendet) um das Land zu verlassen. Falls das Auswanderungsformular verloren geht, kann ein Ersatz von der Einwanderungsbehörde am Flughafen erstellt werden.
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
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