Hilton Salalah Resort
Austattung
Inklusivleistungen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Salalah und zurück (Umsteigeverbindung möglich)
- Transfers Flughafen - Hotel - Flughafen
- 7 Übernachtungen im 5-Sterne Hilton Salalah Resort (Landeskategorie) im Doppelzimmer mit All Inclusive
- 2 weitere Übernachtungen im 5-Sterne Hilton Salalah Resort (Landeskategorie) im Doppelzimmer mit All Inclusive Gratis
- Upgrade auf All Inclusive
- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE Nutzung (Wert: € 132,- pro Zimmer) nur bei Schauinsland Reisen
- Deutsch- bzw. englischsprechende Reiseleitung
Zug zum Flug
Verpflegung
All Inclusive Leistungen im Hilton Salalah Resort:
- Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Mittag- und Abendessen werden als Buffet im Restaurant "Al Maha" serviert.
- Ausgewählte alkoholische und alkoholfreie Getränke von 8-23 Uhr im Mayfair Café erhältlich.
- Außerdem von 18-23:45 Uhr in der Whispers Bar (Adults only) und jeweils von 12-15 Uhr und 18-22:30 Uhr im Al Maha Restaurant und in der Palm Grove Lounge.
- Bitte beachten: Zwischen 15-18 Uhr (Samstag-Donnerstag) werden keine alkoholischen Getränke serviert. Freitags sind alkoholische Getränke erst am 14 Uhr erhältlich.
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Gegen Aufpreis auch als Doppelzimmer Bergblick (BD2/BD1) oder als Doppelzimmer seitlicher Meerblick (DMS/DES) buchbar.
Doppelzimmer Meerblick: Die Doppelzimmer Meerblick (DM/DEM) verfügen über die gleiche Ausstattung wie die Doppelzimmer, sind ca. 43 m² groß und bieten vom möblierten Balkon einen herrlichen Meerblick.
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Sport inklusive: Moderner Fitnessraum mit Cardio- und Kraftgeräten. Tennis.
Sport gegen Gebühr: Verschiedene Wassersportaktivitäten.
Anfahrtsbeschreibung: Kostenlose Parkplätze (je nach Verfügbarkeit).
Wellness: Im Spa-Bereich werden eine Vielzahl von vitalisierenden Massagen und Beautybehandlungen angeboten die Körper und Geist wieder in Einklang bringen (Anwendungen gegen Gebühr). Eine Sauna rundet das Angebot ab.
Hotelservice: Kostenfreies Wi-Fi in allen öffentlichen Bereichen.
Kinder:
Hinweise:
Einreisehinweis: Deutsche Staatsbürger können bis zu 14 Tage visumfrei in den Oman einreisen. Für die Einreise in den Oman ist ein noch mindestens 6 Monate nach Einreise gültiger Reisepass erforderlich sowie ein Rückflugticket, eine bestätigte Hotelreservierung, eine Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt. Weiter Informationen erhalten Sie hier: Entry visas-FM.gov.om
Für einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen ist ein e-Visum erforderlich. Diese können Sie über die Website des ROP beantragen: https://evisa.rop.gov.om/en/home
Hinweise: Im Sultanat Oman sind die meisten Zimmer mit einem King Size-Bett oder zwei Queen Size- oder 2 Einzelbetten ausgestattet. Bei einer Belegung von 2 Erw. + 1 Kind erfolgt die Unterbringung mit 1 King Size Bett und je nach Verfügbarkeit einem Zustellbett/Sofabett (z.T. gegen Gebühr). Bei 2 Erw. und 2 Kindern erfolgt die Unterbringung mit 2 Queen Size Betten oder 1 King Size Bett sowie 1 bzw. 2 Zustell-/Sofabetten (je nach Verfügbarkeit und Größe der Zimmer und z.T. gegen Gebühr).
****
Bitte beachten Sie, dass im Sultanat Oman eine Person pro Zimmer für den Check-in im Hotel mindestens 18 Jahre alt sein muss.
****
Gruppenbuchungen (ab 10 Zimmern) sind ausschließlich auf Anfrage buchbar.
*****
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Wachstums im Sultanat Oman teilweise zu Beeinträchtigungen kommen kann.
Saisonhinweis: Während des Fastenmonats Ramadan kann es zu Einschränkungen im Hotelbetrieb kommen. Außerdem nutzen die Hotels die Zeit für Wartungs- und kleinere Renovierungsarbeiten, in denen es zu Beeinträchtigungen wie Poolschließungen etc. kommen kann. Des Weiteren kann es zur Schließung einiger Restaurants kommen, da die Mahlzeiten nicht überall serviert werden.
Das Unterhaltungsprogramm im Hotel entfällt oder ist eingeschränkt.
Hinweise zum Zielgebiet: Lokale Bräuche und Etikette:
Die Omanis sind bekannt für ihre Herzlichkeit und Gastfreundschaft. Besucher sollten die lokalen Bräuche respektieren, indem sie sich konservativ kleiden, insbesondere an religiösen Stätten. Öffentliche Zuneigungsbekundungen werden im Allgemeinen vermieden, und von lautem oder störendem Verhalten wird abgeraten.
Fotografie und Drohnen:
Bitten Sie immer um Erlaubnis, bevor Sie Menschen fotografieren. Vermeiden Sie es, Fotos von Regierungsgebäuden und Militärstandorten zu machen. Das Fliegen von Drohnen ohne Lizenz ist illegal.
Alkohol und E-Zigaretten:
Alkohol kann an lizenzierten Orten wie Hotels und Restaurants gekauft und konsumiert werden, wobei das gesetzliche Mindestalter für Alkoholkonsum 21 Jahre gilt. Es ist auch möglich, dass Besucher im Duty Free des Flughafens einkaufen. Öffentliche Trunkenheit ist verboten. E-Zigaretten sind im Oman illegal.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Oman
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Staatsbürger, Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder Reisende mit Visum müssen eine vollständige Impfung (mindestens zwei Impfdosen) bei der Einreise nachweisen.
Einreiseformulare
Reisende müssen nachweisen, dass sie einen Krankenversicherungsschutz besitzen, der mindestens 30 Tage einer COVID-19 Behandlung abdecken kann.
Transit
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Der aktuelle COVID-19-Impfschutz wird durch Vorlage eines Impfzertifikats mit QR-Code nachgewiesen.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Oman werden solche Informationen z.B. über die Webseite der Flughafenbehörde zur Verfügung gestellt.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Das öffentliche Leben in Oman ist weiterhin eingeschränkt (siehe nachfolgende Kategorien).
Im Gouvernement Musandam liegen derzeit keine Bewegungsverbote vor. Jedoch müssen Einwohner, die in das Gouvernement einreisen, mindestens eine Impfung erhalten haben, während nicht-Einwohner vollständig geimpft sein müssen. Gleiches gilt für alle, die in das Gouvernement Dhofar einreisen.
Hygiene-/Abstandsregeln
In öffentlichen, geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht. Ein Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen können hohe Geldbußen und/oder Haftstrafen verhängt werden.
Geschäfte
Viele Geschäfte und Einkaufszentren sind unter strengen Auflagen (u.a. Kapazitätsbeschränkungen) geöffnet. Es besteht Maskenpflicht.
Gastronomie
Restaurants sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) geöffnet.
Hotellerie
Hotels sind geöffnet.
Veranstaltungen
Veranstaltungen dürfen unter Kapazitätseinschränkungen stattfinden.
Sport & Freizeit
Öffentliche Parks und Strände sind wieder geöffnet. Auch Sport- und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätsbeschränkungen) geöffnet.
Transport
Der öffentliche Verkehrsbetrieb wurde wieder aufgenommen, in den Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht.
Flugbetrieb
Der Flugbetrieb wird in eingeschränktem Umfang wieder aufgenommen. Auf Flughäfen besteht Maskenpflicht.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu

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- Upgrade auf All Inclusive
- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE Nutzung (Wert: € 132,- pro Zimmer) nur bei Schauinsland Reisen
- Nur buchbar bis 31.10.2025 - zögern Sie nicht zu lange!
