Marhaba Club
Austattung
Inklusivleistungen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Tunesien und zurück
- Transfers Flughafen - Hotel - Flughafen
- 7 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Marhaba Club (Landeskategorie) im Doppelzimmer
- All Inclusive
- Deutschsprechende Reiseleitung
Verpflegung
All Inclusive: Frühstück (7-10 Uhr), Mittag- (12:30-16:30 Uhr) und Abendessen (18:30-21 Uhr) in Buffetform. Snacks von 12:30-17 Uhr, lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke an der jeweils geöffneten Bar von 09-24 Uhr.
Lage:
Ausstattung:
In der großzügigen Außenanlage befinden sich der schön angelegte Swimmingpool mit Sonnenterrasse. Am hoteleigenen Strand und an den Pools stehen Liegen und Sonnenschirme kostenfrei zur Verfügung. Handtücher sind
Unterbringung:
Doppelzimmer (D): Die schönen Doppelzimmer verfügen über Bad,Dusche/WC, Telefon, Klimaanlage (15.6.-15.9.)/Heizung, Minibar, Sat.-TV und Balkon, bzw. Terrassen.
Wi-Fi kostenfrei, Wäscheservice gegen Gebühr.
Auch mit Meerblick (DM) buchbar.
Auch zur Alleinnutzung buchbar.
Familienzimmer (DF2): Wie die Doppelzimmer ausgestattet, jedoch etwas geräumiger und Etagenbetten für die Kinder.
Super-Sparzimmer (SSZ): Bei gleicher Ausstattung wie die Doppelzimmer, jedoch begrenztes Kontingent und spezieller Preis.
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Sport inklusive: Minigolf, 8 Tennisplätze, Tischtennis, Beachvolleyball und Wassergymnastik.
Sport gegen Gebühr: Spa Center mit Hamam und Sauna. Anwendungen gegen Gebühr.
Wellness: Wellness Center mit Massagen sowie alle Beautyanwendungen gegen Gebühr.
Relaxing-Räume und Indoor-Pool mit Sauna.
Kinder:
Hinweise:
Wi-Fi steht an der Rezeption und in den Zimmern sowie am Pool kostenfrei zur Verfügung.
***
Hinweise: Vor Ort fällt eine Touristensteuer von ca. 1-3 TND pro Tag und Person (ab 12 Jahren) an. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Hotelkategorie (es werden maximal 7 Nächte berechnet).
Ab 1.11.2024: Touristensteuer ca. 8-12 TND pro Tag und Person. Je nach Hotelkategorie bis max. 10 Nächte.
Hinweis 2: Hotelkontakt:
Tel.: 00216-73242170
Fax: 00216-73243867
E-Mail: resa@marhaba-resorts.com
- Regionsbeschreibung
Tunesien
Ein Land wie aus dem Märchenbuch! Wüstenromantik aus Tausendundeiner Nacht, bunte Basare, verwinkelte Gassen und exotische Gerüche. Das Urlaubsparadies verfügt über 1.200 Küstenkilometer und unterschiedlichste Landschaftstypen. Im Norden findet man schöne, grüne Landstriche mit fruchtbaren Tälern, während Richtung Süden verschiedene Wüstenarten und Palmenoasen das Landschaftsbild prägen. Das vielfältige Sportangebot, die flachen, feinsandigen Strände und nicht zuletzt das ganzjährig milde Klima bieten beste Voraussetzungen für einen rundum gelungenen Urlaub!- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Tunesien
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in folgende Gebiete abgeraten:
- in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt
- in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis und einschließlich der Provinz Kasserine
Außerdem wird von individuellen, nicht organisierten Wüstentouren abgeraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die Grenzen Tunesiens sind für Reisende geöffnet.
Seit 15.02. ist eine Impfung nicht mehr für die Einreise verpflichtend; auch ungeimpfte ausländische Urlauber dürfen wieder einreisen.
Pauschalreisende dürfen sich ab Ankunft und für die Dauer des Aufenthalts nur in ihrer Reisegruppe bewegen.
Einreiseformulare
Reisende müssen eine elektronische Einreiseanzeige ausfüllen. (Das Formular ist zweimal auszudrucken, muss unterschrieben und bei Ankunft den Behörden übergeben werden.)
Transit
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Ungeimpfte Reisende müssen sich für fünf Tage an ihrem Aufenthaltsort isolieren. Geimpfte Reisende sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Generell können alle Reisenden bei Ankunft stichprobenartig COVID-19-Tests unterzogen werden. Bei positivem Ergebnis ist eine fünftägige Quarantäne verpflichtend. Beim Auftreten von Symptomen kann diese auf sieben Tage verlängert werden.
Weitere Informationen sind über folgendenLink abrufbar (nur auf Französisch).
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (mit QR-Code oder von den zuständigen Behörden ausgestellt) oder Antigen-Test (TDR-AG, mit QR-Code) vorweisen. Der PCR-Test darf beim Boarding/vor Abflug nicht älter als 48 Stunden sein, der Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Der Nachweis ist ausgedruckt und in englischer oder französischer Sprache vorzulegen.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Bei Ankunft können stichprobenartige Schnelltests durchgeführt werden. Fällt dieser positiv aus, muss sich der/die Reisende auf eigene Kosten für 5 Tage in ein Quarantäne-Hotel begeben.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Bei Verwendung des Impfstoffes von Johnson & Johnson gelten Reisende als vollständig geimpft, wenn mindestens 28 Tage seit der Impfung vergangen sind. Bei allen anderen Impfstoffen gilt dies mindestens 7 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Hygiene-/Abstandsregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Auch in Privatfahrzeugen (ab einem Beifahrer) gilt eine Maskenpflicht.
Versammlungen dürfen wieder stattfinden,
Bei Nichtbeachtung der Regelungen kann es zu Geld- oder Haftstrafen kommen.
Geschäfte
Geschäfte sind geöffnet, es besteht Maskenpflicht.
Gastronomie
Restaurants und Cafés dürfen unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) bis 22 Uhr öffnen.
Hotellerie
Hotels dürfen mit maximaler Auslastung öffnen. Hygieneregeln sind zu beachten.
Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen dürfen wieder stattfinden.
Sport & Freizeit
Viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) wieder geöffnet.
Transport
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen mit 50% Kapazitätsauslastung betrieben werden. Auch der internationale Fährverkehr wurde wieder aufgenommen. In öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht.
Flugbetrieb
Der internationale Passagierflugverkehr von/nach Tunesien wurde wieder aufgenommen. An Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Der Flugverkehr mit Großbritannien und Südafrika ist eingestellt.
Sonstiges
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Tunesien positiv auf COVID-19 getestet, müssen sie sich für 10 Tage in Hotelquarantäne begeben.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
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