Innerhalb der EU benötigen Sie zumeist nichts weiter als Ihren Personalausweis, um eine Urlaubsreise anzutreten. Bei Fernreisen hingegen ist i. d. R. nur der Reisepass als gültiges Ausweisdokument zugelassen. Darüber hinaus gehört je nach Urlaubsziel und in Abhängigkeit von Ihrer Staatsbürgerschaft ein Visumantrag zu den Reisevorbereitungen. EU-Bürger und die Mehrzahl der Staatsbürger anderer Nationen benötigen beispielsweise ein Visum, wenn sie einen Aufenthalt in China, Russland oder Indien planen. Während u. a. Deutschen, Österreichern und Schweizern eine visumfreie Einreise in die VAE und nach Ägypten gestattet ist, sind viele Nicht-EU-Bürger in diesen Staaten visumpflichtig. Der Visum-Typ für Urlaubszwecke trägt die Bezeichnung "Touristenvisum".
Wer erteilt mein Visum?
Visa stellen im Regelfall die offiziellen Auslandsvertretungen des Reiselandes im Staat des Wohnsitzes des Reisenden aus. Hierzu gehören neben der Botschaft mit integrierter Konsularabteilung häufig auch weitere Konsulate, deren Zuständigkeitsbereiche zu beachten sind. In Deutschland umfasst der Amtsbezirk einer Vertretung zumeist eine Auswahl an Bundesländern.
E-Visum, ESTA und ETA
Bei manchen Ländern erfolgt die Ausstellung von Touristenvisa bzw. touristischen Einreisegenehmigungen online über eine hierfür eigens konzipierte Website. Häufig ist diese direkt dem jeweiligen Außenministerium zugeordnet. Z. B. ist für Australien, die USA und Sri Lanka vor Abreise eine elektronische Einreiseerlaubnis zu organisieren.
Visa on Arrival
Einige Länder bieten die Möglichkeit, Visa bei Ankunft an der Grenze zu erwerben. Allerdings ist in diesen Fällen oftmals mit längeren Wartezeiten am Flughafen zu rechnen. Es ist daher empfehlenswert, Visa vorab zu organisieren.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für den Visumantrag benötigen Antragsteller neben einem Antragsformular und ihrem Reisepass mit ausreichender Mindestgültigkeit (meist 6 Monate) i. d. R. weitere Unterlagen, die u. a. in Abhängigkeit von der Zieldestination, der Dauer des Aufenhalts und der Staatsangehörigkeit des Reisenden variieren. Einzureichende Dokumente sind zumeist Passfotos und Belege über den Reisezeitraum sowie gebuchte Hotels, gelegentlich aber z. B. auch eine Auslandskrankenversicherung oder eine touristische Einladung von einem Gastgeber aus dem Zielland. Verbindliche Auskünfte über die Voraussetzungen erteilt im Einzelfall die zuständige Botschaft.
Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in Visaangelegenheiten
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