sonnenklar.TV Akassia Swiss Resort
Inklusivleistungen
- Flug in der Economy-Class nach Marsa Alam oder Hurghada und zurück
- Transfer Flughafen – Hotel - Flughafen
- 7 Nächte im 5-Sterne sonnenklar.TV Hotel „Akassia Swiss Resort “ im Doppelzimmer Gartenblick mit All Inclusive
- Upgrade auf ein Doppelzimmer seitlicher Meerblick
- sonnenklar.TV Premiumpass geschenkt
- Renovierte Zimmer
- Extra Komfort Strand- und Zimmertücher (mit sonnenklar.TV Logos)
- Strand- und Pool-Schirme (auf Anfrage)
- Vorreservierte Tische im Hauptrestaurant (auf Anfrage)
- 1x zusätzlicher Besuch im À-la-carte-Restaurant
- Early Check-in (10 Uhr) und Late Check-out (14 Uhr) nach Verfügbarkeit
- 20% Ermäßigung auf Late Check-out nach 14 Uhr
- 15 Minuten kostenlose Massage pro Person
- 10% Rabatt auf Basic Divers Programme, auf Open Water Kurse und auf Schnorchelausflüge, zertifizierte Taucher erhalten einen kostenlosen Tauchgang am Hausriff
- Deutschsprachige Reiseleitung
Verpflegung
All Inclusive in Ihrem 5-Sterne Akassia Swiss Resort:
- Frühstücks-, Mittag- und Abendbuffet
- Snacks und Eiscreme während des Tages
- Auswahl an nationalen Getränken, darunter alkoholische und alkoholfreie Getränke, Säfte, Bier, Cocktails, Kaffee, Tee und Haiswein im Offenausschank von 10:00 - 24:00 Uhr
Lage:
Ausstattung:
Unterbringung:
Die Einzelzimmer sind Doppelzimmer Beachfront zur Alleibenutzung.
Sport/Unterhaltung/Wellness:
Kinder:
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass mindestens ein Reiseteilnehmer der Buchung 18 Jahre alt sein muss.
- Regionsbeschreibung
Ägypten – Wunderschönes kristallklares Meeresblau und eine atemberaubende Unterwasserwelt faszinieren jeden Urlauber. Egal, ob Sie Sonnenanbeter, Kitesurfer, Schnorchler oder Taucher sind, hier werden Sie einen unvergesslichen Urlaub erleben.
Ihre Urlaubsregion Marsa Alam – Das ehemalige Fischerdörfchen im Süden Ägyptens ist besonders für Erholungsuchende und Taucher geeignet. Mit einer beeindruckenden Bergkulisse im Hintergrund, traumhaften Sandstränden, türkisfarbenem Wasser und großartigen, farbenfrohen Korallenriffen sind alle Voraussetzungen für einen unvergesslichen Urlaub gegeben.
- Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Ägypten
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Aus Sicherheitgründen wird vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die ägyptischen Urlaubsorte am Roten Meer sowie der Rest des Landes sind für ausländische Urlauber geöffnet. Informationen über die Einreisebestimmungen können u.a. auf der Website der ägyptischen Botschaft nachgelesen werden.
Einreiseformulare
Bei ankommenden Passagieren werden Temperaturmessungen durchgeführt, auch eine Gesundheitskarte (in Papierform) ist auszufüllen. Diese kann auch bereits beim Check-In im Abreiseland benötigt werden. Der Nachweis einer gültigen Reisekrankenversicherung ist laut EgyptAir nicht mehr nötig, es wird jedoch empfohlen, eine abzuschließen, da diese in einzelnen Fällen geprüft wurde.
Transit
Laut Auswärtigem Amt ist die Weiterreise in andere Länder teilweise eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Die verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland entfällt. Voraussetzung ist, dass bei der Einreise keine Krankheit festgestellt wird. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann es dennoch zu einer Pflichtisolation in einem staatlichen Krankenhaus kommen. Reisende, die sich nach der Einreiseeinem Test unterziehen, müssen sich bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses in ihrem Hotelzimmer isolieren (ACHTUNG: Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten an den Flughäfen kommen und die Testergebnisse können mit Verspätung eintreffen).
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Einreisende, die keine Impfung vorweisen, müssen einen negativen PCR-Test (max. 72h bei Einreise alt, über den Flughafen Frankfurt max. 96h alt) oder einen negativen Antigentest (max. 24h alt) vorlegen. Dieser schriftliche Nachweis muss in englischer oder arabischer Sprache erfasst sein und muss unbedingt die erforderlichen Details zu Datum und Uhrzeit enthalten, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Ägyptische Behörden verlangen unter bestimmten Umständen einen QR-Code auf dem Testergebnis. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Alternativ können Touristen bei Einreise über die Flughäfen von Hurghada, Sharm El Sheikh, Marsa Alam und Taba vor Ort, gegen einen Unkostenbeitrag von 30 Euro, einen Corona-Test durchführen lassen (mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen). Nach dem Test werden die Touristen unter Einhaltung der bestehenden Hygiene- und Sicherheitsregeln umgehend zu den gebuchten Hotels transferiert (Testergebnisbekanntgabe innerhalb 48 Stunden).
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die erste Impfdosis in Verbindung mit einer Genesung von COVID-19 in Ägypten nicht als vollständige Impfung anerkannt wird. Eine Impfbescheinigung ist außerdem nur mit QR-Code gültig.
Reisende aus Ländern mit problematischen COVID-19-Varianten müssen sich trotz Impfung möglicherweise einem Schnelltest bei der Einreise unterziehen.
Akzeptiert werden Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Sinopharm, Sinovac oder Sputnik und Johnson & Johnson. [IMPFWebsiteVerweis]
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 ist mit eingeschränkten Reisemöglichkeiten im ganzen Land zu rechnen. Es finden Gesundheitsuntersuchungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden ist Folge zu leisten.
Ausländische Staatsangehörige, die andere Teilen Ägyptens (mit Ausnahme von Transitreisenden aus Übersee) als die Gouvernements Rotes Meer, Süd-Sinai und Marsa Matrouh bereisen möchten, müssen einen negativen PCR Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzeigen. Bei Einreise in die touristischen Gouvernements (Rotes Meer, Süd-Sinai und Marsa Matrouh) wird ebenfalls ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) benötigt.
Hygiene-/Abstandsregeln
An öffentlichen Orten und Gebäuden, in Geschäften sowie in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Weiterhin sollen größeren Menschenansammlungen gemieden werden, hygienische Vorsichtsmaßnahmen (Vermeidung von Händeschütteln und Wangenküsse) gelten weiterhin. Es finden stichprobenartige Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei Nichtbefolgung der COVID-Maßnahmen drohen beträchtliche Verwaltungsstrafen.
Geschäfte
Alle kommerziellen Geschäfte und Handwerkszentren müssen strenge Hygiene-und Abstandsregeln einhalten, einschließlich einer Maskenpflicht. Es gelten verkürzte Öffnungszeiten.
Gastronomie
Restaurants, Lokale und Bars sind mit verkürzten Öffnungszeiten geöffnet. Ausgenommen hiervon sind Lieferdienste. Shishabars müssen geschlossen bleiben.
Während Ramadan (02.04. bis 02.05.) sind die Öffnungszeiten verlängert.
Hotellerie
Hotels in den touristischen Zonen haben geöffnet, anderswo dürfen Beherbergungsbetriebe nur mit reduzierter Kapazität öffnen. Des Weiteren müssen eine Reihe anderer Gesundheitsmaßnahmen (Zertifikat ‘Hygiene Safety‘) ergriffen werden.
Veranstaltungen
Große, öffentliche Versammlungen sind verboten, aber Kinos und Theater dürfen wieder mit 70% Auslastung öffnen.
Alle Museen und archäologischen Stätten sind für Besucher geöffnet, jedoch gibt es Kapazitätsobergrenzen und am Eingang finden Temperaturmessungen statt.
Sport & Freizeit
Fitnesscenter und Sportclubs sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet. Öffentliche Parks und Strände können kurzfristig geschlossen werden. Museen sowie kulturelle Einrichtungen und archäologische Stätten sind mit eingeschränkten Kapazitäten geöffnet.
Transport
Der gesamte öffentliche und private Personenverkehr ist eingeschränkt verfügbar. Es besteht Maskenpflicht und jeder zweite Platz im Bus muss leer bleiben. Taxen dürfen maximal zwei Personen befördern (Fahrer und Fahrgäste müssen Schutzmasken tragen) und es gelten strenge Hygienekonzepte. Außerdem ist der öffentliche Nahverkehr vor allem zwischen Mitternacht und 4 Uhr stark reduziert. Es dürfen ausgewählte Nil-Kreuzfahrten wieder stattfinden.
Flugbetrieb
Internationale Flugverbindungen, Inlands-und Transitverbindungen sind teilweise wieder verfügbar. An Flughäfen finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und teilweise Tests auf COVID-19 statt.
Sonstiges
Reisende, die sich während ihres Aufenthalts in Ägypten mit COVID-19 infizieren, müssen mit einer 14-tägigen Quarantäne rechnen.
Die ägyptische Regierung hat eine englischsprachige Hotline für Touristen eingerichtet, wo Fragen zu Hygiene- und Corona-Schutzmaßnahmen beantwortet werden. Unter der Inlandstelefonnummer 19654 können Urlauber täglich zwischen 9 und 15 Uhr anrufen.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Zusätzliche Informationen zur Ausreise
Positiv getestete Personen können frühestens nach 10 Tagen ausreisen. Hierfür wird ein ärztliches Attest benötigt, in dem eingetragen ist, wann der PCR-Test positiv ausgefallen ist, und dass der Patient in den letzten 3 Tagen (von insgesamt 10 Tagen ab PCR-Diagnose) symptomfrei ist.
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Ihre exklusiven sonnenklar.TV-Vorteile
- sonnenklar.TV Premiumpass geschnenkt (Wert: ca. € 100,- pro Zimmer)
- Upgrade auf ein Doppelzimmer seitlicher Meerblick (Wert: € 78,- pro Zimmer)
- Nur buchbar bis 02.12.2024 - zögern Sie nicht zu lange!